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Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 1,3, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen; Duisburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Alkoholismus und Drogenabhängigkeit werden häufig nicht in der Mitte unserer Gesellschaft vermutet. Doch genau dort, wo wir häufig gar nicht damit rechnen, hat sich der Alkohol- und Drogenmissbrauch zum Problem entwickelt. Immer mehr Menschen sind aufgrund von Suchterkrankungen dienstunfähig und so ist es auch im öffentlichen Dienst. Der Beamte wird häufig als zuverlässig, pünktlich und gewissenhaft…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 1,3, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen; Duisburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Alkoholismus und Drogenabhängigkeit werden häufig nicht in der Mitte unserer Gesellschaft vermutet. Doch genau dort, wo wir häufig gar nicht damit rechnen, hat sich der Alkohol- und Drogenmissbrauch zum Problem entwickelt. Immer mehr Menschen sind aufgrund von Suchterkrankungen dienstunfähig und so ist es auch im öffentlichen Dienst. Der Beamte wird häufig als zuverlässig, pünktlich und gewissenhaft beschrieben. Er dient dem Staat und handelt im Auftrag des Staates. Doch was geschieht wenn die Menschen, bei denen man diese Laster nicht erwarten würde, nicht nur privat, sondern auch dienstlich plötzlich auffällig werden? Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich die vorliegende Arbeit mit Alkoholmissbrauch im öffentlichen Dienst mit speziellem Hinblick auf das Beamten- und Disziplinarrecht. Zunächst wird die Alkoholsucht als Krankheit näher beleuchtet und deren dienstliche und körperliche Folgen anschließend dargestellt. Den Kern dieser Arbeit bilden die für das Thema relevanten möglichen Pflichtverstöße und deren beamtenrechtliche Konsequenzen. Abschließend wird die Fürsorgepflicht des Dienstherrn erörtert und in Bezug auf die besonderen Pflichten bei Suchtkranken Beamten dargelegt. Aufgrund der rechtlichen Unterschiede zwischen Beamten und Angestellten beschäftigt sich diese Arbeit ausschließlich mit den Beamten.
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