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Die Arbeit nimmt die Entscheidung "Stadtreinigung Hamburg" des EuGH zum Anlass, sich mit der Frage zu befassen, inwieweit die Zusammenarbeit öffentlicher Stellen zur Aufgabenwahrnehmung in Form von interkommunalen Kooperationen dem Anwendungsbereich des europäischen Vergaberechts unterfällt. Anhand aktueller Entwicklungen in der Spruchpraxis des EuGH werden allgemeingültige Voraussetzungen für Konstellationen der vertikalen und der horizontalen kommunalen Zusammenarbeit abgeleitet, bei deren Vorliegen von einer ausnahmsweisen vergaberechtlichen Privilegierung auszugehen ist. Im Ergebnis werden…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit nimmt die Entscheidung "Stadtreinigung Hamburg" des EuGH zum Anlass, sich mit der Frage zu befassen, inwieweit die Zusammenarbeit öffentlicher Stellen zur Aufgabenwahrnehmung in Form von interkommunalen Kooperationen dem Anwendungsbereich des europäischen Vergaberechts unterfällt. Anhand aktueller Entwicklungen in der Spruchpraxis des EuGH werden allgemeingültige Voraussetzungen für Konstellationen der vertikalen und der horizontalen kommunalen Zusammenarbeit abgeleitet, bei deren Vorliegen von einer ausnahmsweisen vergaberechtlichen Privilegierung auszugehen ist. Im Ergebnis werden auf diese Weise bisher ungeschriebene vergaberechtliche Ausnahmetatbestände für In-House- und In-State-Vergaben definiert und die daraus resultierenden Konsequenzen für die einzelnen Formen der Organisationsausgestaltung gemeinschaftlicher Aufgabenwahrnehmung dargestellt. Schließlich wird ein Ausblick auf die derzeit in Diskussion befindlichen gesetzlichen Ausnahmeregelungen für die Zusammenarbeit öffentlicher Stellen gegeben, wie diese in den Entwürfen der neuen Vergaberichtlinien der Europäischen Kommission vom 20.12.2011 vorgesehen sind.
Autorenporträt
Felix Siebler ist als Rechtsanwalt im Bereich Öffentlicher Sektor mit besonderer Spezialisierung auf das Vergabe- und Beihilferecht tätig. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth und dem Ersten juristischen Staatsexamen leistete er sein Rechtsreferendariat im Oberlandesgerichtsbezirk München ab. Die Zulassung zum Rechtsanwalt erfolgte im Januar 2010. Er ist zudem zertifizierter Wirtschaftsmediator.