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Die Themen Vergaberecht und Vergaberechtsschutz sind nicht zuletzt aufgrund der Harmonisierungsvorgaben der Europäischen Richtlinien und der begleitenden Rechtsprechung des EuGH Bestandteil zahlreicher wissenschaftlicher Diskussionen. Die vorliegende Arbeit wagt indes einen rechtsvergleichenden Blick auf den Vergaberechtsschutz in der Republik Ungarn. Gegenstand der Arbeit ist, inwieweit der Vergaberechtsschutz in Ungarn effektiv ist. Als Maßstab für diese Prüfung werden die verfassungseigenen und europarechtlichen Anforderungen an einen effektiven Vergaberechtsschutz herangezogen. Zu Beginn…mehr

Produktbeschreibung
Die Themen Vergaberecht und Vergaberechtsschutz sind nicht zuletzt aufgrund der Harmonisierungsvorgaben der Europäischen Richtlinien und der begleitenden Rechtsprechung des EuGH Bestandteil zahlreicher wissenschaftlicher Diskussionen. Die vorliegende Arbeit wagt indes einen rechtsvergleichenden Blick auf den Vergaberechtsschutz in der Republik Ungarn.
Gegenstand der Arbeit ist, inwieweit der Vergaberechtsschutz in Ungarn effektiv ist. Als Maßstab für diese Prüfung werden die verfassungseigenen und europarechtlichen Anforderungen an einen effektiven Vergaberechtsschutz herangezogen.
Zu Beginn der Untersuchung erfolgt eine Einführung in die Rechtsgrundlagen Ungarns, insbesondere im Hinblick auf den Rechtsschutz in der ungarischen Verfassung und deren Verhältnis zum europäischen Unionsrecht. Dem schließt sich die Darstellung der Mindestanforderungen an einen effektiven Rechtsschutz des europäischen Primärrechts, der begleitenden EuGH-Rechtsprechung sowie der Rechtsmittelrichtlinien an.
Basierend auf dem dadurch festgelegten rechtlichen Rahmen thematisiert die Arbeit den durch das ungarische Gesetz Nr. CXXIX von 2003 über die öffentliche Auftragsvergabe gewährten Rechtsschutz und dessen nationale und gemeinschaftsrechtliche Bezüge:
Die institutionelle Einordnung des landesweit zuständigen Nachprüfungsorgans, der sog. Schiedsstelle für öffentliche Auftragsvergabe, die Antragsberechtigung, die sich in Ungarn auch auf den öffentlichen Auftraggeber und einzelne Behörden erstreckt, die einzelnen Antragsvoraussetzungen, die Verfahrens- und Entscheidungsfristen, die Befugnisse der Schiedsstelle im Hinblick auf einstweilige Verfügungen, Verfahrensentscheidungen und Entscheidungen in der Sache nebst der Auswirkungen der gemeinschaftsrechtlich angeordneten Stillhaltefristen und Vertragsmoratorien auf das Nachprüfungsverfahren. Anhand der Konformitätsprüfung mit dem rechtlichen Rahmen und der rechtsvergleichenden Betrachtung des deutschen Nachprüfungsverfahrens klärt die Autorin die Effektivität des ungarischen Primärrechtsschutzes und diskutiert etwaige Umsetzungsdefizite und Lösungsansätze.
Darüber hinaus vermittelt die Arbeit einen Überblick über die Rechtsschutzmöglichkeiten gegen die Entscheidungen der Schiedsstelle vor der Zivilgerichtsbarkeit und erläutert in diesem Zusammenhang das sog. "Feststellungs- und Einheitsverfahren", kraft der der ungarische Gesetzgeber die sekundärrechtlichen Vorgaben zur Feststellung der Vertragsunwirksamkeit in die ungarische Vergaberechtsordnung integriert hat. In einem weiteren Kapitel werden die Voraussetzungen des ungarischen Sekundärrechtsschutzes behandelt und entlang der Sektorenrechtsmittelrichtlinie bewertet. Anschließend geht die Untersuchung auf den Rechtsschutz des ungarischen Vergabegesetztes unterhalb der EU-Schwellenwerte ein.
Das letzte Kapitel umfasst die Wiedergabe der gewonnenen Erkenntnisse sowie deren rechtspolitische Würdigung, die nicht zuletzt die praktischen Probleme des ungarischen Vergaberechtsschutzes verdeutlicht.
Autorenporträt
Dagmar Reindl, LL.M., Studium der Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander Universität in Erlangen, nach dem Zweiten Juristischen Staatsexamen postgraduales Masterstudium in Budapest als Stipendiatin des Freistaates Bayern, Berufserfahrung als German Desk Rechtsanwältin in internationalen Wirtschaftsrechtskanzleien in Budapest, derzeit Tätigkeit als Juristin in der öffentlichen Verwaltung und Referentin des Vorstandes für Struktur- und Entwicklungsangelegenheiten.