Der Bankrechtstag 2008 inMainz widmete sich den Themen Verbraucherschutz im Kreditgeschäftund Compliance in der Kreditwirtschaft. Referenten aus Wissenschaft, Praxis und Rechtsprechung diskutierten unter der Leitung von Rainer Metz und Michael Berghaus.
Der Bankrechtstag 2008 inMainz widmete sich den Themen Verbraucherschutz im Kreditgeschäftund Compliance in der Kreditwirtschaft. Referenten aus Wissenschaft, Praxis und Rechtsprechung diskutierten unter der Leitung von Rainer Metz und Michael Berghaus.
Barbara Mayen, Bundesgerichtshof, Karlsruhe; Curt Wolfgang Hergenröder, Universität Mainz; Christoph E. Hauschka, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft, Stuttgart; Matthias Casper, Universität Münster; Wolfgang Gößmann, HSH Nordbank AG, Hamburg.
Inhaltsangabe
1. Abteilung: Verbraucherschutz im Kreditgeschäft Barbara Mayen: Finanzierte Immobiliengeschäfte in der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung; Curt Wolfgang Hergenröder: Die Verbraucherinsolvenz im Spannungsfeld von gesellschaftlicher Realität und Restschuldbefreiungstourismus. 2. Abteilung: Compliance in der Kreditwirtschaft Christoph E. Hauschka : Compliance im Gesellschaftsrecht und die aktuellen Entwicklungen in der Diskussion; Matthias Casper: Rechtliche Grundlagen undaktuelle Entwicklungen des Compliance am Beispiel des Kapitalmarktrechts; Wolfgang Gößmann: Die Stellung von Compliance imAufsichtsrecht und im Bankrecht unter besonderer Berücksichtigung der persönlichen Verantwortung des Vorstandes.
1. Abteilung: Verbraucherschutz im Kreditgeschäft Barbara Mayen: Finanzierte Immobiliengeschäfte in der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung; Curt Wolfgang Hergenröder: Die Verbraucherinsolvenz im Spannungsfeld von gesellschaftlicher Realität und Restschuldbefreiungstourismus. 2. Abteilung: Compliance in der Kreditwirtschaft Christoph E. Hauschka : Compliance im Gesellschaftsrecht und die aktuellen Entwicklungen in der Diskussion; Matthias Casper: Rechtliche Grundlagen undaktuelle Entwicklungen des Compliance am Beispiel des Kapitalmarktrechts; Wolfgang Gößmann: Die Stellung von Compliance imAufsichtsrecht und im Bankrecht unter besonderer Berücksichtigung der persönlichen Verantwortung des Vorstandes.
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