Das Medizinproduktegesetz (MPG) ist keine deutsche Erfindung. Es entstand als Reaktion des deutschen Gesetzgebers auf europarechtliche Vorschriften, die vor allem der Bildung eines einheitlichen Markts für Medizinprodukte dienen sollen. Das Werk berücksichtigt die seit dem Erscheinen der ersten Auflage eingetretenen Änderungen bis hin zum Gesetz zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften. Da inzwischen auch das Heilmittelwerbegesetz auf Medizinprodukte Anwendung findet, wurde es mit einer kurzen Kommentierung ebenfalls aufgenommen.
Das Medizinproduktegesetz (MPG) ist keine deutsche Erfindung. Es entstand als Reaktion des deutschen Gesetzgebers auf europarechtliche Vorschriften, die vor allem der Bildung eines einheitlichen Markts für Medizinprodukte dienen sollen. Das Werk berücksichtigt die seit dem Erscheinen der ersten Auflage eingetretenen Änderungen bis hin zum Gesetz zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften. Da inzwischen auch das Heilmittelwerbegesetz auf Medizinprodukte Anwendung findet, wurde es mit einer kurzen Kommentierung ebenfalls aufgenommen.
Prof. Dr. Erwin Deutsch Dr. Hans-Dieter Lippert Dr. Rudolf Ratzel Prof. Dr. Brigitte Tag Prof. Dr. Ulrich Gassner
Inhaltsangabe
Einleitung.- Erster Abschnitt Zweck, Anwendungsbereich des Gesetzes, Begriffsbestimmungen.- Zweiter Abschnitt Anforderungen an Medizinprodukte und deren Betrieb.- Dritter Abschnitt Benannte Stellen und Bescheinigungen.- Vierter Abschnitt Klinische Bewertung, Leistungsbewertung, klinische Prüfung, Leistungsbewertungsprüfung.-Fünfter Abschnitt Überwachung und Schutz vor Risiken.- Sechster Abschnitt Zuständige Behörden, Rechtsverordnungen, sonstige Bestimmungen.- Siebter Abschnitt Sondervorschriften für den Bereich der Bundeswehr.- Achter Abschnitt Straf- und Bußgeldvorschriften.- Neunter Abschnitt Übergangsbestimmungen.
Einleitung.- Erster Abschnitt Zweck, Anwendungsbereich des Gesetzes, Begriffsbestimmungen.- Zweiter Abschnitt Anforderungen an Medizinprodukte und deren Betrieb.- Dritter Abschnitt Benannte Stellen und Bescheinigungen.- Vierter Abschnitt Klinische Bewertung, Leistungsbewertung, klinische Prüfung, Leistungsbewertungsprüfung.-Fünfter Abschnitt Überwachung und Schutz vor Risiken.- Sechster Abschnitt Zuständige Behörden, Rechtsverordnungen, sonstige Bestimmungen.- Siebter Abschnitt Sondervorschriften für den Bereich der Bundeswehr.- Achter Abschnitt Straf- und Bußgeldvorschriften.- Neunter Abschnitt Übergangsbestimmungen.
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