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Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Raumwissenschaften, Stadt- und Raumplanung, Note: 1,0, HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst - Fachhochschule Hildesheim, Holzminden, Göttingen, Sprache: Deutsch, Abstract: 1 EINLEITUNG 1.1 Problemstellung 1.2 Zielsetzung 2 DER NEUE § 6A BAUNVO 2.1 Art der baulichen Nutzung 2.1.1 Zulässige Nutzungen 2.1.1.1 Wohngebäude 2.1.1.2 Sonstige Gewerbebetriebe 2.1.2 Ausnahmen der Nutzungen 2.1.3 Unzulässige Nutzungen 2.2 Maß der baulichen Nutzung 2.3 Unterschiede und Gemeinsamkeiten zum Misch- und Kerngebiet 2.3.1 Mischgebiet 2.3.2…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Raumwissenschaften, Stadt- und Raumplanung, Note: 1,0, HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst - Fachhochschule Hildesheim, Holzminden, Göttingen, Sprache: Deutsch, Abstract: 1 EINLEITUNG 1.1 Problemstellung 1.2 Zielsetzung 2 DER NEUE § 6A BAUNVO 2.1 Art der baulichen Nutzung 2.1.1 Zulässige Nutzungen 2.1.1.1 Wohngebäude 2.1.1.2 Sonstige Gewerbebetriebe 2.1.2 Ausnahmen der Nutzungen 2.1.3 Unzulässige Nutzungen 2.2 Maß der baulichen Nutzung 2.3 Unterschiede und Gemeinsamkeiten zum Misch- und Kerngebiet 2.3.1 Mischgebiet 2.3.2 Kerngebiet 2.4 Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm 3 WELCHE CHANCEN ERGEBEN SICH DURCH DEN § 6A BAUNVO? 3.1 Für die Bauwirtschaft 3.2 Für die Wohnungswirtschaft 4 RISIKEN DES NEUEN GESETZES 4.1 Für die Bauwirtschaft 4.2 Für die Wohnungswirtschaf 5 FAZIT 1 EINLEITUNG Die Städte werden immer größer und spielen als Lebens- und Arbeitsräume eine zu-nehmend wichtigere Rolle. Durch das Bevölkerungswachstum, die Flucht aus den länd-lichen Gebieten, aber auch durch die Attraktivität des städtischen Wohnens steigt der Trend der Urbanisierung rasant. Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln prognosti-zierte im Jahr 2017 ein Wachstum der deutschen Großstädte, wie Frankfurt, Berlin und München, um elf bis 15 Prozent bis zum Jahr 2035. Um eine Überbevölkerung der Städte zu verhindern, müssen angemessene Wohnräu-me für die breiten Schichten der Bevölkerung geschaffen werden. Für gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherung der Wohn- und Arbeitsbevölkerung gibt §1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB die Richtlinien vor. Neuer Wohnraum wird in der Regel durch Neubauten verschafft, jedoch erreicht das Wachstum irgendwann auch seine Grenzen. Neben dem Megatrend der Urbanisierung erfolgen infolgedessen die Nachverdichtung sowie die Umgestaltung von industriellen, militärischen oder zu Verkehrszwecken genutzten Flächen zu Bürostandorten oder Wohnungen. Am 30. November 2016 hat die Bundesregierung den vom Bundesministerium für Um-welt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) vorgelegten Entwurf eines Ge-setzes, das zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52EU im Städtebaurecht und zur Stär-kung des neuen Zusammenlebens in der Stadt dient, beschlossen. Dieser Entwurf ist die Basis für eine umfangreiche Gesetzesnovelle der Baunutzungsverordnung. Das Ergebnis ist die Einführung der neuen Baugebietskategorie, das sogenannte Urbane Gebiet (MU), das am 13. Mai 2017 in Kraft getreten ist. Festgehalten wird diese Ergän-zung des Gesetzes in § 6a BauNVO. Der neue Paragraph soll die Kombination von Wohnen und Arbeiten in den Ballungsräumen erleichtern und neue Möglichkeiten für den Wohnungsbau schaffen.

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