Die Stärkung der Kinderrechte durch die UN-Kinderrechtskonvention und ihre drei Zusatzprotokolle beeinflusst den allgemeinen Menschenrechtsschutz sowohl auf universeller als auch auf regionaler Ebene.Der Kommentar erschließt die UN-Kinderrechtskonvention mit ihren Zusatzprotokollen historisch und systematisch im Wege einer detaillierten Kommentierung jedes Artikels der Konvention. Besondere Berücksichtigung finden dabeidie "General Comments"die "Concluding Observations" unddie "Views" des UN-Kinderrechtsausschusses. Auch das seit 2014 Anwendung findende Individualbeschwerdeverfahren zum UN-Kinderrechtsausschuss gegen Verletzungen der Kinderrechtskonvention wird eingehend untersucht.