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Wann ist eine Ausnahme von der Formnichtigkeit nach Treu und Glauben zu machen? Die Rechtsprechung konnte mit ihrer Formel vom »untragbaren Ergebnis« seit Jahrzehnten in unzähligen Prozessen keine Rechtssicherheit schaffen. Die Verfasserin kommt zu dem Ergebnis, dass der Schlüssel zu einer Lösung des Problems in der Verhältnismäßigkeitsprüfung als einer allgemeinen juristischen Methode (auch) des Privatrechts liegt. Die Formnichtigkeit widerspricht dann Treu und Glauben, wenn sie nicht geeignet, erforderlich und verhältnismäßig i.¿e.¿S. ist, um den Zweck der jeweiligen Formvorschrift zu…mehr

Produktbeschreibung
Wann ist eine Ausnahme von der Formnichtigkeit nach Treu und Glauben zu machen? Die Rechtsprechung konnte mit ihrer Formel vom »untragbaren Ergebnis« seit Jahrzehnten in unzähligen Prozessen keine Rechtssicherheit schaffen. Die Verfasserin kommt zu dem Ergebnis, dass der Schlüssel zu einer Lösung des Problems in der Verhältnismäßigkeitsprüfung als einer allgemeinen juristischen Methode (auch) des Privatrechts liegt. Die Formnichtigkeit widerspricht dann Treu und Glauben, wenn sie nicht geeignet, erforderlich und verhältnismäßig i.¿e.¿S. ist, um den Zweck der jeweiligen Formvorschrift zu erreichen. Die Verhältnismäßigkeitsmethode führt zu einer objektivierten Abwägung anhand gesetzlich vorgegebener Kriterien. Der Bezug zum Formzweck ermöglicht zudem eine angemessene Lösung einer der strittigsten Fragen des aktuellen Miet- und Pachtrechts: Die Kündigung nach §¿550 BGB ist rechtsmissbräuchlich, wenn sie nicht durch den Zweck des Erwerberschutzes gerechtfertigt ist. Damit scheidet eine Kündigung im Verhältnis der ursprünglichen Vertragsparteien aus. Die Arbeit richtet sich sowohl an die zivil- und verfassungsrechtliche Wissenschaft als auch an Praktiker in den Gerichten und in der Rechtsberatung.

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