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Mit der Regelung zur Patientenverfügung legte der Gesetzgeber fest, dass der im Vorfeld geäußerte Wille des Patienten zu sterben, unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung, verbindlich ist. Einigen Religionsgemeinschaften, die hinter Trägern karitativer Einrichtungen stehen, geht diese Regelung aufgrund ihrer religiösen Vorstellung zu weit. Es offenbart sich ein Spannungsfeld zwischen dem Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen und dem der Religionsgemeinschaften. Die Arbeit beschreibt dieses Spannungsfeld und entwickelt und diskutiert Gestaltungsmöglichkeiten, mit denen die Interessen von…mehr

Produktbeschreibung
Mit der Regelung zur Patientenverfügung legte der Gesetzgeber fest, dass der im Vorfeld geäußerte Wille des Patienten zu sterben, unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung, verbindlich ist. Einigen Religionsgemeinschaften, die hinter Trägern karitativer Einrichtungen stehen, geht diese Regelung aufgrund ihrer religiösen Vorstellung zu weit. Es offenbart sich ein Spannungsfeld zwischen dem Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen und dem der Religionsgemeinschaften. Die Arbeit beschreibt dieses Spannungsfeld und entwickelt und diskutiert Gestaltungsmöglichkeiten, mit denen die Interessen von Patient, Staat und Kirche teilweise ausgeglichen werden könnten. Sie reichen von einem Rückzug aus der organisierten karitativen Tätigkeit bis hin zu einem Weigerungsrecht für Einrichtungen und Personal. Ein Schwerpunkt der Betrachtungen liegt auf der Gestaltung von Heim- bzw. Behandlungsverträgen, wobei sich zeigt, dass im Bereich der Pflege ein weiterer Spielraum besteht als im Bereich derKrankenversorgung. Zudem werden Einflussmöglichkeiten der Religionsgemeinschaften auf die Einrichtungen sowie die Steuerung mithilfe des kirchlichen Arbeitsrechts beleuchtet.
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Autorenporträt
Franziska M. Buchwald, geb. 1985 in Düsseldorf, studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten in Konstanz und Münster und legte ihre Erste Juristische Prüfung 2009 am OLG Düsseldorf ab. Anschließend war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an den Lehrstühlen von Prof. Dr. Bernd Grzeszick, LL.M. tätig, zuerst in Mainz und anschließend in Heidelberg. Die Universität Heidelberg promovierte sie im Jahr 2012. Im selben Jahr begann sie ihren juristischen Vorbereitungsdienst am LG Heidelberg.