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Zum WerkDieses Werk kommentiert praxisnah das im SGB XII geregelte Sozialhilferecht und die in Teil 2 des SGB IX integrierten Regelungen über die Eingliederungshilfe. Weiter wird das Asylbewerberleistungsgesetz kommentiert, in dem die existenzsichernden Leistungen für Asylbewerber geregelt sind.In den Erläuterungen dieser Vorschriften wird besonderer Wert darauf gelegt, die dogmatischen und systematischen Zusammenhänge zu verdeutlichen. Dabei beachten die einzelnen Kommentierungen ein einheitliches Grundmuster und legen besonderen Wert auf eine klare und für alle Berufsgruppen verständliche…mehr

Produktbeschreibung
Zum WerkDieses Werk kommentiert praxisnah das im SGB XII geregelte Sozialhilferecht und die in Teil 2 des SGB IX integrierten Regelungen über die Eingliederungshilfe. Weiter wird das Asylbewerberleistungsgesetz kommentiert, in dem die existenzsichernden Leistungen für Asylbewerber geregelt sind.In den Erläuterungen dieser Vorschriften wird besonderer Wert darauf gelegt, die dogmatischen und systematischen Zusammenhänge zu verdeutlichen. Dabei beachten die einzelnen Kommentierungen ein einheitliches Grundmuster und legen besonderen Wert auf eine klare und für alle Berufsgruppen verständliche Sprache.Bei rechtlichen Streitfragen gibt die Kommentierung präzise Antworten und orientiert sich dazu vornehmlich an der Rechtsprechung des BSG und der Obergerichte.Vorteile auf einen Blickklare Ausrichtung an den Problemen der Praxisumfassende Auswertung der maßgeblichen Rechtsprechungfachlich besonders ausgewiesene Autorinnen und Autoren aus der Praxis.Zur NeuauflageDie 8. Auflage berücksichtigt die neueste Rechtsprechung und die zahlreich erlassenen Änderungsgesetze, insbesonderedas Bürgergeldgesetzdas Teilhabestärkungsgesetzdas Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie weiterer Gesetze.ZielgruppeFür Richterinnen und Richter der Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit, Rechtsanwaltschaft, Verbände im Bereich der Sozialhilfe, Sozialämter und Agenturen für Arbeit.