"Grundgesetz" des SozialrechtsDas SGB I beschreibt sowohl die Ziele der Sozialgesetzgebung als auch die elementaren Grundsätze und Grundrechte des Sozialrechts.Aufgaben des SozialgesetzbuchesSoziale Rechte Mitwirkung des LeistungsberechtigtenAnsprüche: Entstehung, Fälligkeit, VerjährungVorschüsse und vorläufige Leistungen Verzicht auf Leistungen SonderrechtsnachfolgeDatenschutz Hilfreich für alle Leistungsberechtigten, die Sozialleistungsträger sowie für Rechtsanwälte.