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Der Schutz von Nichtrauchern rückt immer stärker in das Bewußtsein der Gesellschaft. Als Ort, an dem Nichtraucher oft unfreiwillig dem Tabakrauch anderer ausgesetzt sind, birgt der Arbeitsplatz ein besonderes Konfliktpotential. Nach langen Diskussionen wurde 2002 in der ArbStättV eine Regelung zum Nichtraucherschutz eingefügt. Danach hat der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die nichtrauchenden Beschäftigten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch zu schützen. Für Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr enthält Abs. 2 eine Einschränkung. Nach einer Erläuterung…mehr

Produktbeschreibung
Der Schutz von Nichtrauchern rückt immer stärker in das Bewußtsein der Gesellschaft. Als Ort, an dem Nichtraucher oft unfreiwillig dem Tabakrauch anderer ausgesetzt sind, birgt der Arbeitsplatz ein besonderes Konfliktpotential. Nach langen Diskussionen wurde 2002 in der ArbStättV eine Regelung zum Nichtraucherschutz eingefügt. Danach hat der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die nichtrauchenden Beschäftigten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch zu schützen. Für Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr enthält Abs. 2 eine Einschränkung. Nach einer Erläuterung der medizinischen Grundlagen geht die Arbeit zunächst auf die bis 2002 geltende Rechtslage ein. Es folgt eine eingehende Analyse des neuen
5 ArbStättV. Diese zeigt, daß die Neuregelung durchaus zu einer Verbesserung der Rechtsposition der Nichtraucher geführt hat. Dennoch besteht aufgrund des Auswahlermessens des Arbeitgebers hinsichtlich der zu treffenden Maßnahmen auch weiterhin erhebliche Rechtsunsicherheit. Die anschließende Darstellung verschiedener ausländischer Regelungen verdeutlicht, daß die deutsche Vorschrift nicht den Schutz gewährleistet, der in anderen Ländern Standard ist.
Autorenporträt
Die Autorin: Ute Dietrich wurde 1977 in Bremen geboren. Nach einem Auslandsaufenthalt in Frankreich studierte sie von 1998 bis 2003 Rechtswissenschaften an der Universität Göttingen. Ab 2001 war sie dort zunächst als studentische Hilfskraft, nach dem Ersten juristischen Staatsexamen als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Arbeitsrecht tätig. Während eines Praktikums in New York im Jahre 2005 konnte die Autorin Recherchen über den dort geltenden Nichtraucherschutz durchführen. Seit 2006 ist sie Referendarin am OLG Köln.