Der Autor geht der Frage nach, ob die seit Erlass des Opferentschädigungsgesetzes geltende formale Einordnung in die Materie des sozialen Entschädigungsrechts (noch) opferinteressengerecht erscheint. Er erwägt Alternativen, die hypothetisch strukturell ebenfalls eine dogmatische Heimat für den Anspruch von Gewaltopfern gegen den Staat bieten könnten; dabei widmet er sich vorrangig einer möglichen Staatshaftung auf der Basis subjektiv-rechtlicher Komponenten grundrechtlicher Schutzpflichten und einer opferspezifischen Ausformung des Strafzwecks der Spezialprävention. Letztlich plädiert er für…mehr
Der Autor geht der Frage nach, ob die seit Erlass des Opferentschädigungsgesetzes geltende formale Einordnung in die Materie des sozialen Entschädigungsrechts (noch) opferinteressengerecht erscheint. Er erwägt Alternativen, die hypothetisch strukturell ebenfalls eine dogmatische Heimat für den Anspruch von Gewaltopfern gegen den Staat bieten könnten; dabei widmet er sich vorrangig einer möglichen Staatshaftung auf der Basis subjektiv-rechtlicher Komponenten grundrechtlicher Schutzpflichten und einer opferspezifischen Ausformung des Strafzwecks der Spezialprävention. Letztlich plädiert er für eine differenzierte Anwendung des bürgerlichen Schadensrechts bei der Ausgestaltung der Rechtsfolgen der staatlichen Opferentschädigung.
Thorsten Rachvoll war zunächst als Staatsanwalt mit Schwerpunkt Jugendsachen tätig und wechselte später als Fachreferent einer Fraktion in den Parlamentsbetrieb des Landtags Nordrhein-Westfalen. Dort befasst er sich vorrangig mit parlaments- und verfassungsrechtlichen Fragestellungen. Daneben ist er freiberuflich als Rechtsanwalt tätig.
Inhaltsangabe
Opferschutz und Opferentschädigung in der Rechtsordnung - OEG als Versuch einer Entschädigungsregelung für die Opfer von Gewalttaten - Dogmatische Neuverortung der Opferentschädigung - Modifizierung von Tatbestand und Rechtsfolgen staatlicher Opferentschädigung de lege ferenda - Opferentschädigung und Schmerzensgeld
Opferschutz und Opferentschädigung in der Rechtsordnung - OEG als Versuch einer Entschädigungsregelung für die Opfer von Gewalttaten - Dogmatische Neuverortung der Opferentschädigung - Modifizierung von Tatbestand und Rechtsfolgen staatlicher Opferentschädigung de lege ferenda - Opferentschädigung und Schmerzensgeld
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