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Das Gemeinschaftsrecht enthält, ausgehend von der wertenden Rechtsvergleichung, ein Beteiligungsgrundrecht, das eine Mitentscheidung der Arbeitnehmer im Unternehmen fordert. Dieses Grundrecht wirkt als Korrektiv für die Grundfreiheiten. Als Konsequenz daraus können EU-Auslandsgesellschaften im Inland in den Anwendungsbereich der deutschen Unternehmensmitbestimmung einbezogen werden.
Der Verfasser untersucht auf der Basis der wertenden Rechtsvergleichung, inwiefern die Mitentscheidung der Arbeitnehmer im Unternehmen als Grundrecht im Gemeinschaftsrecht verankert ist. Anlass der Untersuchung
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Produktbeschreibung
Das Gemeinschaftsrecht enthält, ausgehend von der wertenden Rechtsvergleichung, ein Beteiligungsgrundrecht, das eine Mitentscheidung der Arbeitnehmer im Unternehmen fordert. Dieses Grundrecht wirkt als Korrektiv für die Grundfreiheiten. Als Konsequenz daraus können EU-Auslandsgesellschaften im Inland in den Anwendungsbereich der deutschen Unternehmensmitbestimmung einbezogen werden.
Der Verfasser untersucht auf der Basis der wertenden Rechtsvergleichung, inwiefern die Mitentscheidung der Arbeitnehmer im Unternehmen als Grundrecht im Gemeinschaftsrecht verankert ist. Anlass der Untersuchung war die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zur Niederlassungsfreiheit der Gesellschaften, die zu einer Beeinträchtigung der deutschen Unternehmensmitbestimmung geführt hat. Dem grundfreiheitlichen Rechtsabbau setzt der Autor das abgeleitete Beteiligungsgrundrecht entgegen. Zugleich arbeitet er heraus, dass eine vorbehaltlose Anwendung der Grundfreiheiten auf die Materien der Sozialpolitik nicht im Einklang mit den Kompetenzen des EG-Vertrages steht. Auf rechtspolitischer Ebene wird schließlich ein Vorschlag zur Modernisierung der deutschen Unternehmensmitbestimmung unterbreitet, der insbesondere auch EU-Auslandsgesellschaften im Inland in den Anwendungsbereich der deutschen Mitbestimmungsgesetze einbezieht.