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Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, zahlreiche Arbeitsschutzvorschriften im Betrieb zur Einsichtnahme auszuhängen oder auszulegen. Diese Verpflichtungen gelten insbesondere auch im Bereich von Kindertageseinrichtungen und ergeben sich z. B. aus §12 Abs. 5 AGG, § 16 Abs. ArbZG und § 26 MuSchG. Wenn diese Aushangpflicht verletzt wird, ist i.d.R. ein Ordnungsgeld angedroht. Die schuldhafte Verletzung dieser Pflicht kann außerdem eine zum Schadensersatz verpflichtende Fürsorgepflicht darstellen.
Um Sie davor zu schützen, enthält die vorliegende Broschüre alle für Ihre
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Produktbeschreibung
Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, zahlreiche Arbeitsschutzvorschriften im Betrieb zur Einsichtnahme auszuhängen oder auszulegen. Diese Verpflichtungen gelten insbesondere auch im Bereich von Kindertageseinrichtungen und ergeben sich z. B. aus §12 Abs. 5 AGG, § 16 Abs. ArbZG und § 26 MuSchG. Wenn diese Aushangpflicht verletzt wird, ist i.d.R. ein Ordnungsgeld angedroht. Die schuldhafte Verletzung dieser Pflicht kann außerdem eine zum Schadensersatz verpflichtende Fürsorgepflicht darstellen.

Um Sie davor zu schützen, enthält die vorliegende Broschüre alle für Ihre Kindertageseinrichtung relevanten Vorschriften zum Aushängen, zum Beispiel:
Allgemeines GleichbehandlungsgesetzArbeitsgerichtsgesetzArbeitszeitgesetzMutterschutzgesetzInfektionsschutzgesetzUnfallverhütungsvorschriften KindertageseinrichtungRegel Kindertageseinrichtungen
Die Broschüre bietet daher Sicherheit, sowohl für Arbeitgeber bei Kontrollen als auch für Arbeitnehmer durch umfassende Informationsmöglichkeit.