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Die Flexibilisierung der Arbeitszeit in der Arbeitnehmerüberlassung steht im Spannungsfeld zwischen dem berechtigten Flexibilisierungsinteresse des Arbeitgebers und der Gefahr einer unzulässigen Verlagerung des Verwertungsrisikos auf den Leiharbeitnehmer. Die Norm, um die sich der Streit über die Zulässigkeit von flexiblen Arbeitszeiten im Leiharbeitsverhältnis dreht, ist 11 Abs. 4 S. 2 AÜG. Aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung existiert zu diesem Problemfeld nicht. Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob 11 Abs. 4 S. 2 AÜG der Vereinbarung flexibler Arbeitszeiten Grenzen setzt…mehr

Produktbeschreibung
Die Flexibilisierung der Arbeitszeit in der Arbeitnehmerüberlassung steht im Spannungsfeld zwischen dem berechtigten Flexibilisierungsinteresse des Arbeitgebers und der Gefahr einer unzulässigen Verlagerung des Verwertungsrisikos auf den Leiharbeitnehmer. Die Norm, um die sich der Streit über die Zulässigkeit von flexiblen Arbeitszeiten im Leiharbeitsverhältnis dreht, ist
11 Abs. 4 S. 2 AÜG. Aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung existiert zu diesem Problemfeld nicht. Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob
11 Abs. 4 S. 2 AÜG der Vereinbarung flexibler Arbeitszeiten Grenzen setzt und wenn ja, welche. In diesem Rahmen werden auch die entsprechenden Vereinbarungen in den einschlägigen Tarifverträgen auf ihre Zulässigkeit hin untersucht.
Autorenporträt
Christina Klapproth studierte von 2003 bis 2008 Rechtswissenschaften an der Universität Münster. Danach war sie dort als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht, Abt. I, tätig. Seit 2010 absolviert sie den Juristischen Vorbereitungsdienst in Münster.