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Betriebliche Arbeitnehmervertretungsgremien verfügen über verschiedene Informationsrechte, die ihnen die Konsultation dritter Personen auf Kosten des Arbeitgebers ermöglichen. Sowohl auf nationaler, als auch auf europäischer Ebene ist eine Tendenz zur Ausweitung dieser Rechte zu verzeichnen. Das Anliegen dieser Arbeit ist es, die unter der Bezeichnung "Drittkonsultationsrechte" zusammengefasste Gruppe von Informationsrechten systematisch zu untersuchen. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass Drittkonsultationsrechte nach der gesetzgeberischen Intention der Herstellung einer egalitären…mehr

Produktbeschreibung
Betriebliche Arbeitnehmervertretungsgremien verfügen über verschiedene Informationsrechte, die ihnen die Konsultation dritter Personen auf Kosten des Arbeitgebers ermöglichen. Sowohl auf nationaler, als auch auf europäischer Ebene ist eine Tendenz zur Ausweitung dieser Rechte zu verzeichnen. Das Anliegen dieser Arbeit ist es, die unter der Bezeichnung "Drittkonsultationsrechte" zusammengefasste Gruppe von Informationsrechten systematisch zu untersuchen. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass Drittkonsultationsrechte nach der gesetzgeberischen Intention der Herstellung einer egalitären Verhandlungsposition zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite dienen sollen. Unter Rückgriff auf diese Prämisse wird eine Lösung für die Konkurrenzproblematik zwischen den einzelnen Rechten entwickelt.
Autorenporträt
Kerstin Hoff, geboren 1976 in Berlin, studierte von 1997 bis 2001 Rechtswissenschaften in Frankfurt am Main. Anschließend folgte das Referendariat, ebenfalls in Frankfurt am Main. Seit 2006 ist die Verfasserin Richterin in der hessischen Arbeitsgerichtsbarkeit. Die Promotion erfolgte 2012.