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Nach Jahren der Rechtsunsicherheit ist die Zulässigkeit der Präimplantationsdiagnostik in 3a ESchG mittlerweile gesetzlich geregelt. Die Entscheidung, wann das Verfahren im Einzelfall ausnahmsweise erlaubt ist, trifft das Gesetz jedoch nicht abschließend selbst, sondern überträgt sie sogenannten Ethikkommissionen. Das vorliegende Werk setzt sich umfassend mit deren Einrichtung, Funktion und verfassungsrechtlicher Legitimation auseinander.

Produktbeschreibung
Nach Jahren der Rechtsunsicherheit ist die Zulässigkeit der Präimplantationsdiagnostik in
3a ESchG mittlerweile gesetzlich geregelt. Die Entscheidung, wann das Verfahren im Einzelfall ausnahmsweise erlaubt ist, trifft das Gesetz jedoch nicht abschließend selbst, sondern überträgt sie sogenannten Ethikkommissionen. Das vorliegende Werk setzt sich umfassend mit deren Einrichtung, Funktion und verfassungsrechtlicher Legitimation auseinander.
Autorenporträt
Benjamin Hermes verfasste diese Dissertation in seiner Zeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Dr. Jochen Taupitz und Geschäftsführer des Instituts für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik der Universitäten Heidelberg und Mannheim.