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Die Betriebsratsbeteiligung bei Einstellungen nach 99 BetrVG stellt eine für Arbeitgeber und einzustellenden Arbeitnehmer wichtige Hürde zur tatsächlichen Beschäftigung im Betrieb dar. In der Arbeit wird aufgezeigt, welche Arten von Beschäftigungsverhältnissen den Beteiligungstatbestand auslösen: neben Arbeitsverhältnissen auch andere weisungsgebundene Rechtsverhältnisse. Davon unberührt sind hingegen Tätigkeiten auf Basis freier Mitarbeit oder im Rahmen von Werkverträgen mit anderen Unternehmen. Die Rechtsprechung weitet den Einstellungsbegriff zu sehr aus und fasst verschiedene…mehr

Produktbeschreibung
Die Betriebsratsbeteiligung bei Einstellungen nach
99 BetrVG stellt eine für Arbeitgeber und einzustellenden Arbeitnehmer wichtige Hürde zur tatsächlichen Beschäftigung im Betrieb dar. In der Arbeit wird aufgezeigt, welche Arten von Beschäftigungsverhältnissen den Beteiligungstatbestand auslösen: neben Arbeitsverhältnissen auch andere weisungsgebundene Rechtsverhältnisse. Davon unberührt sind hingegen Tätigkeiten auf Basis freier Mitarbeit oder im Rahmen von Werkverträgen mit anderen Unternehmen. Die Rechtsprechung weitet den Einstellungsbegriff zu sehr aus und fasst verschiedene Arbeitsvertragsmodifikationen darunter, was nicht mehr der Systematik des Betriebsverfassungsrechts entspricht. Neben Betriebsrat und Arbeitgeber hat der einzustellende Arbeitnehmer ein Interesse an einer Zustimmungserteilung, sodass es erforderlich sein kann, ihm im Zusammenhang mit dem in
99 BetrVG vorgesehenen Zustimmungsersetzungsverfahren eigene Rechte einzuräumen.
Rezensionen
"Mit dem vorliegenden Buch gelingt Traeger ein sehr guter Überblick über die Beteiligungsrechte des BR in Zusammenhang mit der Einstellung gern
99 BetrVG. Da sich die von der Autorin angestellten Überlegungen zumindest punktuell auch ins österreichische Recht übertragen lassen, ist die Lektüre des vorliegenden Buches für interessierte Leserinnen bzw jene, die sich betriebsverfassungsrechtlich über die Staatsgrenzen weiterbilden wollen, durchaus zu empfehlen." Verena Zwinger, in: Das Recht der Arbeit, 3/2019