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Die Betriebsvereinbarung kommt in der Regel nach § 77 Abs. 2 BetrVG als Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zustande. Sie bestimmt kraft ihrer normativen Geltung gemäß § 77 Abs. 4 S. 1 BetrVG den Inhalt der Arbeitsverhältnisse im Betrieb. Daher ist die Frage, welche Rechtsfolgen der Wegfall des Betriebsrats bezüglich der Betriebsvereinbarung hat, von weitreichender Relevanz, gleichwohl ist sie gesetzlich nicht geregelt. Die bisher vertretenen Meinungen bieten eine Lösung jeweils nur für einzelne Fallgruppen des Betriebsratswegfalls an. Demgegenüber schlägt diese Arbeit anhand der…mehr

Produktbeschreibung
Die Betriebsvereinbarung kommt in der Regel nach § 77 Abs. 2 BetrVG als Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zustande. Sie bestimmt kraft ihrer normativen Geltung gemäß § 77 Abs. 4 S. 1 BetrVG den Inhalt der Arbeitsverhältnisse im Betrieb. Daher ist die Frage, welche Rechtsfolgen der Wegfall des Betriebsrats bezüglich der Betriebsvereinbarung hat, von weitreichender Relevanz, gleichwohl ist sie gesetzlich nicht geregelt. Die bisher vertretenen Meinungen bieten eine Lösung jeweils nur für einzelne Fallgruppen des Betriebsratswegfalls an. Demgegenüber schlägt diese Arbeit anhand der verschiedenen Ursachen für den Wegfall des Betriebsrats und der Möglichkeit seiner Neuwahl nach Fallgruppen unterschieden eine Gesamtlösung vor.
Autorenporträt
Der Autor: Armin Lange, 1966 in Hildesheim geboren. Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Göttingen und Freiburg im Breisgau. 1992 Referendarexamen in Freiburg. Referendariat beim Kammergericht. 1995 Assessorexamen in Berlin. Armin Lange ist als Rechtsanwalt in Frankfurt am Main tätig.