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Seit dem Inkrafttreten von SGB II und SGB XII zum 1. Januar 2005 wurden insbesondere die Bedarfsgemeinschaft des SGB II, aber auch die Einsatzgemeinschaft des SGB XII und die Haushaltsgemeinschaften des SGB II und SGB XII kontrovers diskutiert.
Karola Stephan analysiert und vergleicht diese Gemeinschaften, sie stellt die einfachgesetzlichen Regelungen zur Bedarfs-, Einsatz- und Haushaltsgemeinschaft umfassend dar und erläutert sie kritisch. Insbesondere die Regelungen zum Personenkreis in § 7 Abs. 3, 3a SGB II, § 19 SGB XII und zur Einkommens- und Vermögensberücksichtigung in § 9 Abs. 2 SGB…mehr

Produktbeschreibung
Seit dem Inkrafttreten von SGB II und SGB XII zum 1. Januar 2005 wurden insbesondere die Bedarfsgemeinschaft des SGB II, aber auch die Einsatzgemeinschaft des SGB XII und die Haushaltsgemeinschaften des SGB II und SGB XII kontrovers diskutiert.

Karola Stephan analysiert und vergleicht diese Gemeinschaften, sie stellt die einfachgesetzlichen Regelungen zur Bedarfs-, Einsatz- und Haushaltsgemeinschaft umfassend dar und erläutert sie kritisch. Insbesondere die Regelungen zum Personenkreis in § 7 Abs. 3, 3a SGB II, § 19 SGB XII und zur Einkommens- und Vermögensberücksichtigung in § 9 Abs. 2 SGB II werden auf ihre Verfassungsrechtmäßigkeit hin untersucht. Die Autorin führt aus, dass die Einbeziehung von Stiefelternteilen in die Einkommens- und Vermögensberücksichtigung in § 9 Abs. 2 Satz 2 SGB II, die Zurechnung der Hilfebedürftigkeit in § 9 Abs. 2 Satz 3 SGB II sowie die Nichteinbeziehung sonstiger Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaften in § 9 Abs. 2 SGB II bzw. § 19 SGBXII verfassungswidrig sind. Die Darstellung der Voraussetzungen der jeweiligen Vermutung und der unterschiedlichen Beweislastverteilung für die Haushaltsgemeinschaften des SGB II und SGB XII ergibt zudem, dass die Regelung des § 36 SGB XII verfassungsrechtlich bedenklich ist. Im letzten Teil der Arbeit erfolgt ein Vergleich der Gemeinschaften unter besonderer Berücksichtigung des allgemeinen Gleichheitssatzes, zudem werden Regelungsvorschläge zur Beseitigung der bei der Analyse aufgezeigten Ungereimtheiten und Verstöße gegen die Verfassung gemacht.