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Haftungsfragen sind im Recht gemeinhin, vor allem aber im Arbeits- und Sozialrecht seit jeher von großer Bedeutung. Von den zahlreichen hier strittigen Problemen behandelt die Darstellung die derzeit zwei bedeutsamsten Problemkonstellationen: Im Bereich des Schmerzensgeldausschlusses in der Unfallversicherung zeigt die Arbeit die verfassungsrechtlichen Bedenken auf und kommt angesichts gestiegener Schmerzensgeldsummen und der rechtlichen Änderungen infolge des 2. SchadRÄndG zum Ergebnis der Verfassungswidrigkeit der derzeitigen gesetzlichen Regelung. Als zweitem Aspekt widmet sich die Arbeit…mehr

Produktbeschreibung
Haftungsfragen sind im Recht gemeinhin, vor allem aber im Arbeits- und Sozialrecht seit jeher von großer Bedeutung. Von den zahlreichen hier strittigen Problemen behandelt die Darstellung die derzeit zwei bedeutsamsten Problemkonstellationen: Im Bereich des Schmerzensgeldausschlusses in der Unfallversicherung zeigt die Arbeit die verfassungsrechtlichen Bedenken auf und kommt angesichts gestiegener Schmerzensgeldsummen und der rechtlichen Änderungen infolge des 2. SchadRÄndG zum Ergebnis der Verfassungswidrigkeit der derzeitigen gesetzlichen Regelung. Als zweitem Aspekt widmet sich die Arbeit der arbeitsrechtlichen Eigenschadensproblematik des Arbeitnehmers bei verschuldensunabhängig entstandenen Schäden. Nach Darstellung der (verfassungs-)rechtlichen Erforderlichkeit einer arbeitgeberseitigen Einstandspflicht werden die bisherigen Lösungsansätze kritisch diskutiert. Hierbei gelangt der Verfasser zu der Ansicht, dass ein Tätigwerden des Gesetzgebers unumgänglich ist und unterbreitet einen entsprechenden Gesetzentwurf, welcher insbesondere die Parallelen zur beschränkten Arbeitnehmerhaftung verdeutlicht sowie ebenfalls zur Disposivität einer solchen Regelung Stellung bezieht.
Autorenporträt
Der Autor: Michael Fuhlrott wurde 1980 in Göttingen geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaft und Tätigkeit an einem öffentlich-rechtlichen Lehrstuhl mit sozialrechtlichem Schwerpunkt an der Universität Göttingen zog es den Verfasser nach Ablegung des 1. Staatsexamens im Jahr 2004 an die Universität Bonn. Am dortigen Institut für Arbeitsrecht war der Verfasser als Wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig. Seit 2006 ist er Rechtsreferendar am Hanseatischen Oberlandesgericht.