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Das Haftungsregime des Gesellschaftsrechts beruht auf der Prämisse, dass Einflussnahmemöglichkeiten und Haftung korrespondieren. In konzernrechtlich verbundenen Unternehmen unterliegt der Geschäftsleiter der abhängigen Gesellschaft aber den Weisungen der sie beherrschenden Gesellschaft. Häufig sind diese Geschäftsleiter zugleich Arbeitnehmer der herrschenden Gesellschaft und damit doppelt weisungsgebunden. Diese mehrfache Weisungsgebundenheit kann zu erheblichen Konflikten führen. Führt der Geschäftsführer Weisungen aufgrund einer solchen Konfliktlage aus, die die abhängige Gesellschaft…mehr

Produktbeschreibung
Das Haftungsregime des Gesellschaftsrechts beruht auf der Prämisse, dass Einflussnahmemöglichkeiten und Haftung korrespondieren. In konzernrechtlich verbundenen Unternehmen unterliegt der Geschäftsleiter der abhängigen Gesellschaft aber den Weisungen der sie beherrschenden Gesellschaft. Häufig sind diese Geschäftsleiter zugleich Arbeitnehmer der herrschenden Gesellschaft und damit doppelt weisungsgebunden. Diese mehrfache Weisungsgebundenheit kann zu erheblichen Konflikten führen. Führt der Geschäftsführer Weisungen aufgrund einer solchen Konfliktlage aus, die die abhängige Gesellschaft schädigen, haftet er persönlich und der Höhe nach unbegrenzt. Die Autorin untersucht in ihrer Dissertation Umfang und Grenzen der Weisungsfolgepflicht sowie die damit einhergehenden Haftungsrisiken. Zentral dabei ist, ob der vom Gesellschaftsrecht bezweckte Minderheits- und Gläubigerschutz wegen der Arbeitnehmereigenschaft des Geschäftsführers eine Einschränkung erfahren kann und muss.

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