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Elektronische Datenscreenings ermöglichen eine effiziente Auswertung zunehmend komplexer werdender elektronischer Datenbestände. Dies macht die Methode auch zur Analyse von Beschäftigtendaten im Rahmen von Compliance-Untersuchungen interessant. Hier kollidiert das Informationsinteresse der Arbeitgeber jedoch mit dem Schutz der Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten. Diese Arbeit untersucht die Anforderungen an ein Datenscreening unter besonderer Berücksichtigung des 32d Abs. 3 BDSG in der Fassung des Regierungsentwurfs eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes vom 15.…mehr

Produktbeschreibung
Elektronische Datenscreenings ermöglichen eine effiziente Auswertung zunehmend komplexer werdender elektronischer Datenbestände. Dies macht die Methode auch zur Analyse von Beschäftigtendaten im Rahmen von Compliance-Untersuchungen interessant. Hier kollidiert das Informationsinteresse der Arbeitgeber jedoch mit dem Schutz der Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten. Diese Arbeit untersucht die Anforderungen an ein Datenscreening unter besonderer Berücksichtigung des
32d Abs. 3 BDSG in der Fassung des Regierungsentwurfs eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes vom 15. Dezember 2010, der erstmals eine ausdrückliche gesetzliche Spezialregelung für automatisierte Datenabgleiche im Beschäftigungsverhältnis vorsieht. Der Autor entwickelt Lösungsvorschläge für einen angemessenen Ausgleich der widerstreitenden Interessen an effektiver Korruptionsbekämpfung und dem Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung der Beschäftigten.
Autorenporträt
Philip Owschimikow studierte von 2001 bis 2006 Rechtswissenschaften an den Universitäten Bayreuth und München. Von 2007 bis 2009 absolvierte er sein Rechtsreferendariat in München. Er ist derzeit als Rechtsanwalt tätig.