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Die Frage des Verhältnisses der betrieblichen Übung zur Betriebsvereinbarung stellt sich seit Jahrzehnten und gipfelte jüngst in dem Streit unter den Senaten des Bundesarbeitsgerichts um die vertraglich vereinbarte Betriebsvereinbarungsoffenheit. Joachim Wenning betrachtet nicht nur grundlegend die Wirkungsweise und die Grenzen von Öffnungsklauseln, sondern auch die Wirkung der Betriebsvereinbarung auf den Arbeitsvertrag von Gesetzes wegen. Auf der Grundlage rechtsquellentheoretischer Erkenntnisse untersucht er, ob eine Betriebsvereinbarung eine bestehende betriebliche Übung verändern oder…mehr

  • Geräte: PC
  • mit Kopierschutz
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  • Größe: 4.35MB
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Produktbeschreibung
Die Frage des Verhältnisses der betrieblichen Übung zur Betriebsvereinbarung stellt sich seit Jahrzehnten und gipfelte jüngst in dem Streit unter den Senaten des Bundesarbeitsgerichts um die vertraglich vereinbarte Betriebsvereinbarungsoffenheit. Joachim Wenning betrachtet nicht nur grundlegend die Wirkungsweise und die Grenzen von Öffnungsklauseln, sondern auch die Wirkung der Betriebsvereinbarung auf den Arbeitsvertrag von Gesetzes wegen. Auf der Grundlage rechtsquellentheoretischer Erkenntnisse untersucht er, ob eine Betriebsvereinbarung eine bestehende betriebliche Übung verändern oder beenden kann, und gelangt dabei zu neuen Erkenntnissen über die dogmatische Bedeutung des Günstigkeitsprinzips sowie den Charakter von Öffnungsklauseln. Schließlich widmet er sich dem Einfluss einer Betriebsvereinbarung auf die Entstehung betrieblicher Übungen und der bisher nicht gestellten, nicht zuletzt verfassungsrechtlichen Frage, ob die Betriebsparteien betriebliche Übungen verhindern können, insbesondere durch betriebliche Freiwilligkeitsvorbehalte. Die Doktorarbeit wurde Ende Oktober 2019 mit dem Dissertationspreis des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes e.V. (DArbGV) ausgezeichnet. Geboren 1987; Studium der Rechtswissenschaft an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn; 2011 Erste juristische Staatsprüfung; Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand am Institut für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit der Universität Bonn; Rechtsreferendariat am Landgericht in Bonn; 2018 Zweite juristische Staatsprüfung und Promotion; seit 2019 Rechtsanwalt in Bonn.

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