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Als Arbeitgeber müssen Sie Ihre Mitarbeiter über bestimmte aushangpflichtige Gesetze und Regelungen per Aushang informieren. Eine Verletzung der Aushangpflichten dieser aushangpflichtigen Gesetze stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 EUR geahndet werden.
Sie können sich aber auch schadenersatzpflichtig machen, wenn der Verstoß gegen die Aushangpflicht der aushangpflichtigen Gesetze ursächlich für den Eintritt eines Schadens auf Seiten des Arbeitnehmers gewesen ist.
TIPP: Sichern Sie sich jetzt Ihre Exemplare der aktualisierten Neuauflage
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Produktbeschreibung
Als Arbeitgeber müssen Sie Ihre Mitarbeiter über bestimmte aushangpflichtige Gesetze und Regelungen per Aushang informieren. Eine Verletzung der Aushangpflichten dieser aushangpflichtigen Gesetze stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 EUR geahndet werden.

Sie können sich aber auch schadenersatzpflichtig machen, wenn der Verstoß gegen die Aushangpflicht der aushangpflichtigen Gesetze ursächlich für den Eintritt eines Schadens auf Seiten des Arbeitnehmers gewesen ist.

TIPP: Sichern Sie sich jetzt Ihre Exemplare der aktualisierten Neuauflage Aushangpflichtige Gesetze.
Der Aushang der aktuellen Broschüre "Aushangpflichtige Gesetze" in jedem Stockwerk und Gebäude - z. B. am schwarzen Brett - genügt und Sie erfüllen Ihre gesetzlichen Aushangpflichten.

Einfacher und bequemer geht es nicht!

Ihre Vorteile
Gesetzliche Aushangpflicht kinderleicht erfülltBußgelder von bis zu 2.500 Euro verhindernImmer auf dem aktuellen RechtsstandFertig gelochte AusgabeProfitieren Sie von bis zu 20% Mengen-Rabatt
Das sollten Sie beachten:
Alle Mitarbeiter müssen die aushangpflichtigen Gesetze mühelos einsehen könnenAlle aushangpflichtigen Gesetze und Regelungen müssen auf dem aktuellsten Rechtsstand seinHaben Sie mehrere Stockwerke und Gebäude, so sollte in jedem Gebäudeteil
ein separater Aushang der aushangpflichtigen Gesetze erfolgen

Inhalte "Aushangpflichtige Gesetze"
NEU: Änderungen im BEEG durch Gesetz für Maßnahmen im Elterngeld aufgrund von COVID-19NEU: Änderungen im MiLoG durch die EU-EntsenderichtlinieNEU: SARS-CoV-2 ArbeitsschutzregelnNEU: Änderungen im Arbeitsschutzgesetz und ArbeitsstättenverordnungNEU: Änderungen in § 56 IfSG durch das Corona-SteuerhilfegesetzNEU: Verlängerung der Sonderregelung im Pflegezeit- und FamilienpflegezeitgesetzArbeitszeitgesetzBundeselterngeld- und ElternzeitgesetzKündigungsschutzgesetzTeilzeit- und Befristungsgesetz u. v. m.
KommenSie jetzt Ihrer Fürsorgepflicht für die aushangpflichtigen Gesetze als Arbeitgeber nach und geben Sie Schadensersatzansprüchen keine Chance!

Aktualisierungs-Service: Unser regelmäßiger Aktualisierungs-Service gewährleistet, dass Ihre Aushangpflichtigen Gesetze inhaltlich immer auf dem neuesten Stand sind. So erfüllen Sie kinderleicht Ihre gesetzliche Aushangpflicht.