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Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Deutsche Arbeitgeber, die ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die aktuellen Arbeitsschutzgesetze an geeigneter Stelle, etwa am "schwarzen Brett" oder beim Personalbüro, zugänglich machen, erfüllen die vom Gesetzgeber vorgegebene Fürsorgepflicht; sie vermeiden auch Geldbußen und etwaige Schadensersatzansprüche der Arbeitnehmer.
Neu in der Ausgabe 2019: Neuordnung des Strahlenschutzrechts; Änderungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes durch das "Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts - Einführung einer Brückenteilzeit".
Die
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Produktbeschreibung
Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Deutsche Arbeitgeber, die ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die aktuellen Arbeitsschutzgesetze an geeigneter Stelle, etwa am "schwarzen Brett" oder beim Personalbüro, zugänglich machen, erfüllen die vom Gesetzgeber vorgegebene Fürsorgepflicht; sie vermeiden auch Geldbußen und etwaige Schadensersatzansprüche der Arbeitnehmer.

Neu in der Ausgabe 2019: Neuordnung des Strahlenschutzrechts; Änderungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes durch das "Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts - Einführung einer Brückenteilzeit".

Die zur Verfügung stehenden Vorschriften:

Allgemein

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG inkl. Verweis auf
61b ArbGG)
Arbeitsmedizinische Vorsorge (ArbMedVV)
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB, Auszug)
Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
Mindestlohngesetz (MiLoG)
Mutterschutzgesetz (MuSchG)
Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
Unfallverhütungsvorschrift (DGUV 1)
Spezifische Vorschriften

Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche
Biostoffverordnung (BioStoffV)
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) - neue Fassung ab 31.12.2018
Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) - neue Fassung ab 31.12.2018
Wichtig: Die Röntgenverordnung tritt mit Ablauf des 30.12.2018 außer Kraft. Sie wurde der Textsammlung daher entnommen. Die bisherigen Vorgaben wurden im Strahlenschutzgesetz bzw. der Strahlenschutzverordnung verankert.