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Dieser Schwerpunktkommentar Arbeitsrecht gibt der gerichtlichen und betrieblichen Praxis ein neues, fundiertes und schnell zugängliches Arbeitsmittel an die Hand. Die Autoren aus Arbeitsgerichtsbarkeit, Anwaltschaft und Hochschulen legen besonderen Wert auf gezielte Schwerpunktsetzung. Der kompakte dreistufige Aufbau der Kommentierung sorgt für schnelle Klarheit: - Überblicks-Ebene mit knapper Kurzerläuterung - Standard-Ebene mit ausführlicher Kommentierung - soweit erforderlich Detail-Ebene mit weiterführenden Hinweisen, Beispielen und Checklisten. Dieser Kommentar enthält Praxis-Schwerpunkte…mehr

Produktbeschreibung
Dieser Schwerpunktkommentar Arbeitsrecht gibt der gerichtlichen und betrieblichen Praxis ein neues, fundiertes und schnell zugängliches Arbeitsmittel an die Hand. Die Autoren aus Arbeitsgerichtsbarkeit, Anwaltschaft und Hochschulen legen besonderen Wert auf gezielte Schwerpunktsetzung.
Der kompakte dreistufige Aufbau der Kommentierung sorgt für schnelle Klarheit:
- Überblicks-Ebene mit knapper Kurzerläuterung
- Standard-Ebene mit ausführlicher Kommentierung
- soweit erforderlich Detail-Ebene mit weiterführenden Hinweisen, Beispielen und Checklisten.
Dieser Kommentar enthält Praxis-Schwerpunkte aus:
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Arbeitsgerichtsgesetz
- Altersteilzeitgesetz
- Arbeitnehmer-Entsendegesetz
- Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
- Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung
- Betriebsverfassungsgesetz
- Bundeserziehungsgeldgesetz
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Bundesurlaubsgesetz
- Entgeltfortzahlungsgesetz
- Gewerbeordnung
- Grundgesetz
- Insolvenzordnung
- Kündigungsschutzgesetz
- Tarifvertragsgesetz
- Teilzeit- und Befristungsgesetz.
Für alle mit Arbeitsrecht befassten Richter, Rechtsanwälte, Fachanwälte für Arbeitsrecht, Vertreter der Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften und alle Personalverantwortliche.
Autorenporträt
Prof. Dr. Christian Rolfs ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht sowie Privatversicherungsrecht an der Universität zu Köln. Er ist Mitautor zahlreicher arbeitsrechtlicher Standardwerke.