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Das Arbeits- und Sozialstrafrechtist bislang in der Kommentarliteratur nur auf das jeweilige Teilgebiet beschränkt dargestellt worden. Dem Strafrechtler ist das Fachrecht der Arbeits- und Sozialrechtler fern. Umgekehrt werden buß- oder strafrechtsbewehrte Fachnormen oft als "Anhängsel" verkürzt dargestellt, eine in der Praxis nachgefragte Beratung aus einer Hand ist schwierig.Der neue Großkommentarschließt die Lücken und geht auf die bereichsspezifischen Besonderheiten der Strafbarkeit im Arbeits- und Sozialrecht ein, z. B.:Darf Strafrecht zur Einschränkung des im Grundgesetz verankerten…mehr

Produktbeschreibung
Das Arbeits- und Sozialstrafrechtist bislang in der Kommentarliteratur nur auf das jeweilige Teilgebiet beschränkt dargestellt worden. Dem Strafrechtler ist das Fachrecht der Arbeits- und Sozialrechtler fern. Umgekehrt werden buß- oder strafrechtsbewehrte Fachnormen oft als "Anhängsel" verkürzt dargestellt, eine in der Praxis nachgefragte Beratung aus einer Hand ist schwierig.Der neue Großkommentarschließt die Lücken und geht auf die bereichsspezifischen Besonderheiten der Strafbarkeit im Arbeits- und Sozialrecht ein, z. B.:Darf Strafrecht zur Einschränkung des im Grundgesetz verankerten Streikrechts führen?Ist eine geduldete Arbeitszeithöchstüberschreitung eine Straftat?Sind zu gering oder zu hoch bezahlte Vergütungen von Betriebsratsmitgliedern strafbar?Ist eine "schuldhafte" Fehleinschätzung von (Schein-)Selbstständigkeit bzw. abhängigem Arbeitsverhältnis im Sozialrecht anders als im Strafrecht zu beurteilen? In politisch umkämpften Rechtsgebieten vom Arbeitskampfrecht, zum Betriebsverfassungsrecht, Arbeitsschutz- oder Gleichstellungsrecht beantwortet der Kommentar anwendungsrelevante Fragestellungen für die Anwaltschaft (FA Strafrecht, Arbeits- und Sozialrecht), wie auch die korrespondierenden Lehrstühle, Unternehmensjuristen, Richter und Staatsanwälte. Besonders hilfreich sind die jeweils im Normzusammenhang enthaltenen praktischen Hinweise zuCompliance,Verfall,Kosten,Zuständigkeit,Rechts- und Nebenfolgen,Beweisführung,gerichtliche DurchsetzbarkeitDie AutorenRA Joachim Baumann, Fachanwalt für Strafrecht, Hannover RA Dr. Emanuel H. F. Ballo, Frankfurt a. M. RAin Dr. Sandra B. Carlson, LL.M., Fachanwältin für Arbeitsrecht, Nürnberg Regierungsrat Tomas Cosfeld, Hannover Prof. Dr. Jörg Eisele, Universität Tübingen RA Michael Fleischmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht, München RA Willy Franz, Steuerberater, Hannover RA Dr. Dietrich Growe, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Mannheim RA Dr. Rüdiger Helm, LL.M., München RA Dr. Tobias Hillegeist, Hamburg Prof. Dr. Birgit Hoffmann, Hochschule Mannheim RAin Dr. Claudia Keiser, Hannover RAin Kathi-Gesa Klafke, Berlin VRiOLG a.D. Guido Kotschy, München RA Pascal R. Kremp, LL.M., München RA Dr. Thomas Kuhn, Fachanwalt für Steuerrecht und Strafrecht, München RA Dr. Norbert Lösing, Fachanwalt für Strafrecht, Lüneburg RA Dr. Frank Lorenz, Düsseldorf RA Prof. Dr. Michael Nagel, Fachanwalt für Strafrecht, Hannover RA Andreas Müller, Fachanwalt für Arbeitsrecht, München RA Thomas Müller, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Nürnberg RA Dr. Manfred Parigger, Fachanwalt für Strafrecht, Hannover RA Hans J. Pfitzner, München RAin Barbara Renkl, München RAin Dr. Juliane Freifrau von Rotenhan, Hannover RA Dr. Christian Schoop, Frankfurt a. M. RA Prof. Dr. Kay H. Schumann, Düsseldorf RA Krikor R. Seebacher, München RiOLG Dr. Andreas Stegbauer, München RA Eckart Stevens-Bartol, VRiLSG a.D., München RA Dr. Peer Stolle, Fachanwalt für Strafrecht, Berlin RA Prof. Dr. Jürgen Taschke, Frankfurt a. M. RAin Sylvia Völker, Celle RA Daniel Weidmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin RA Dr. Daniel Zapf, Frankfurt a. M.