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Das Verbot von Verwandtenehen (Inzest) stand vom 6. bis ins 11. Jahrhundert im Mittelpunkt der Gesetzgebung. Kaiser und Könige, Bischöfe und Päpste erließen immer wieder neue Regelungen zum Inzestdelikt und stellten diese Bestimmungen häufig an die Spitze von Gesetzestexten und Kodifikationen. Die Reichweite der verbotenen Verwandten wurde dabei stetig ausgedehnt. Im 11. Jahrhundert war es kaum möglich, Ehen zu schließen, die nicht aufgrund des Inzestverbots angefochten werden konnten. Die Sorge um die Gültigkeit von Eheschließungen beschäftigte insbesondere den Adel, da mit der…mehr

Produktbeschreibung


Das Verbot von Verwandtenehen (Inzest) stand vom 6. bis ins 11. Jahrhundert im Mittelpunkt der Gesetzgebung. Kaiser und Könige, Bischöfe und Päpste erließen immer wieder neue Regelungen zum Inzestdelikt und stellten diese Bestimmungen häufig an die Spitze von Gesetzestexten und Kodifikationen. Die Reichweite der verbotenen Verwandten wurde dabei stetig ausgedehnt. Im 11. Jahrhundert war es kaum möglich, Ehen zu schließen, die nicht aufgrund des Inzestverbots angefochten werden konnten. Die Sorge um die Gültigkeit von Eheschließungen beschäftigte insbesondere den Adel, da mit der Illegitimität der Kinder der soziale Status auf das Spiel gesetzt wurde.
Über dieses einzigartige Phänomen wird in der historischen, ethnologischen und soziologischen Forschung eine intensive Diskussion geführt. Dieses Buch zeichnet die radikale Ausdehnung der Ehehindernisse erstmals epochenübergreifend und transkulturell nach. Es wird die These aufgestellt, dass die Entstehungsbedingungen dieser "Obsession" im Funktionswandel von Gesetzgebung und in den Reaktionen von Königen, Kaisern und Bischöfen auf den Verlust antiker Staatlichkeit zu suchen sind. Die ausgedehnten Inzestverbote sollten die Etablierung überregionaler Heiratsmärkte herbeiführen und dadurch der Integration von Großreichen dienen.


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Autorenporträt


Karl Ubl, Eberhard Karls Universität Tübingen.

Rezensionen
"Seine neue Lesart der Inzestverbote auch als [...] Einladung zu einer weitsichtigeren Heiratspolitik ist überzeugend und schließt eine große Lücke der Forschung, die bislang allzu sehr auf kirchliche Interessen und kirchliche Rechtstexte fixiert war."
Christof Rolker in Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte 128/2011