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Zum WerkDas vereinfachte Ertragswertverfahren ist das in der Praxis vorherrschende Bewertungsverfahren für Betriebsvermögen und für nicht börsennotierte Anteile an Kapitalgesellschaften nach dem Bewertungsgesetz. Es handelt sich um ein relativ einfaches und kostengünstiges Verfahren zur Ermittlung des Unternehmenswerts insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen. Seine Anwendung muss im Grunde jeder Steuerberater und jeder Rechtsanwalt, der mit Fragen seiner Mandanten zum Unternehmenswert konfrontiert wird, beherrschen.Die in Feststellungserklärungen für das Finanzamt geforderten Angaben…mehr

Produktbeschreibung
Zum WerkDas vereinfachte Ertragswertverfahren ist das in der Praxis vorherrschende Bewertungsverfahren für Betriebsvermögen und für nicht börsennotierte Anteile an Kapitalgesellschaften nach dem Bewertungsgesetz. Es handelt sich um ein relativ einfaches und kostengünstiges Verfahren zur Ermittlung des Unternehmenswerts insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen. Seine Anwendung muss im Grunde jeder Steuerberater und jeder Rechtsanwalt, der mit Fragen seiner Mandanten zum Unternehmenswert konfrontiert wird, beherrschen.Die in Feststellungserklärungen für das Finanzamt geforderten Angaben zum Verwaltungsvermögen und zur Lohnsumme (§§ 13a, 13b ErbStG) werden ebenfalls behandelt. Ebenso ausführlich werden Regelungen zum Grundbesitzwert im Rahmen der Betriebsvermögensermittlung und die Regelungen zum Substanzwert, der als Mindestwert immer zusätzlich zu ermitteln ist, dargestellt. Die so gefundenen Ergebnisse lassen sich auch für ertragsteuerliche Zwecke nutzen.Vorteile auf einen Blick- das in der Praxis vorherrschende Bewertungsverfahren- erbschaft-/schenkungsteuerliche Auswirkungen- Erstellung von Feststellungserklärungen/Überprüfung von Feststellungsbescheiden- auch für ertragsteuerliche Zwecke nutzbar- Betriebsprüfung bewertungsrechtlicher/erbschaftsteuerlicher SachverhalteZielgruppeFür Steuerberater, Rechtsanwälte, Finanzverwaltung, Steuerabteilungen von Unternehmen, Kandidaten der Steuerberaterprüfung und der Steuerfachwirtprüfung.