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Diplomarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 15/15, Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung Brühl - Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung, Sprache: Deutsch, Abstract: Auszüge aus der Einleitung: Die Landesregierung Schleswig-Holsteins hat im Jahr 1990 den Versuch unternommen, im Bereich der Mitbestimmung des Öffentlichen Dienstes neue Wege zu gehen. Mit Verabschiedung des Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein alter Fassung (MBG Schl.-H. a.F.) am 27.11.1990 wurde dem Gesetz nicht nur eine neue Bezeichnung gegeben sondern im…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 15/15, Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung Brühl - Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung, Sprache: Deutsch, Abstract: Auszüge aus der Einleitung: Die Landesregierung Schleswig-Holsteins hat im Jahr 1990 den Versuch unternommen, im Bereich der Mitbestimmung des Öffentlichen Dienstes neue Wege zu gehen. Mit Verabschiedung des Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein alter Fassung (MBG Schl.-H. a.F.) am 27.11.1990 wurde dem Gesetz nicht nur eine neue Bezeichnung gegeben sondern im Schwerpunkt dem Personalrat weitergehende Beteiligungsrechte verliehen. Es handelt sich dabei um eine Konzeption, die effektive und paritätische Beteiligung von Personalvertretungen ermöglichen soll. Geprägt von sog. Allzuständigkeit wird das Ziel verfolgt, bei allen Maßnahmen ein nahezu gleichberechtigtes Miteinander zwischen Dienststelle und Personalrat, unter Berücksichtung des gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Umfeldes zu ermöglichen. In der politischen Landschaft war dieses Gesetz nicht unumstritten und so haben 282 Abgeordnete des Deutschen Bundestages von CDU/FDP einen Normenkontrollantrag beim BVerfG gestellt. Der Entscheid des 2. Senats des BVerfG zum MBG Schl.-H. a.F. wurde in allen Kreisen mit Spannung erwartet. Insbesondere inwieweit dem Modernisierungsgedanken Schleswig-Holsteins Rechnung getragen wird und ob ein gangbarer Weg besteht, Formen der Betriebsverfassung in den Öffentlichen Dienst zu integrieren. So war die Verwunderung besonders bei denen groß, die sich für Reformen, Modernisierungen und infolgedessen für das MBG Schl.-H. a.F. ausgesprochen haben. Denn der 2. Senat hat das Gesetz in wesentlichen Teilen als verfassungswidrig eingestuft. Der Entscheid wurde in vielfach trefflicher Weise kommentiert und kritisiert; darum soll es in dieser Arbeit nicht gehen. Vielmehr hat mich der Titel "Grenzen der Mitbestimmung im Öffentlichen Dienst" zu der Überlegung geführt, ob es gerade in Zeiten von Modernisierung und Umbruch richtig ist, etwas als unüberwindbar und unveränderbar zu bezeichnen und sich damit zufrieden zu geben. Der Kern dieser Arbeit besteht demnach aus der Frage, wie eine Beteiligung und Mitbestimmung des Personalrats nach dem BPersVG zukünftig aussehen kann, verfassungskonform ist und darüber hinaus einer modernen Verwaltung entspricht. Mein Ziel ist es, mit dieser Arbeit die Mitbestimmungsmöglichkeiten und -formen im Öffentlichen Dienst konkret zu definieren und, bezogen auf das BPersVG, Reformansätze für eine grundlegende Neudefnition der Beteiligung, die sich im Rahmen der Rechtsprechung des BVerfG bewegen, aufzuzeigen.

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