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  • Format: ePub

Die vorliegende Publikation gibt sowohl Juristen als auch Nicht- Juristen bei der Erschließung der maßgeblichen Fragen - über diverse Rechtsbereiche hinaus - eine praxisorientierte Hilfestellung und liefert Lösungsansätze. So werden am Beispiel von Facebook elementare datenschutzrechtliche Vorgaben beleuchtet, die maßgeblich für die Bestimmung der grundsätzlichen Zulässigkeit von Sozialen Medien in der Arbeit von öffentlichen Stellen sind - kurz gesagt: Dürfen Soziale Medien genutzt werden und falls ja, unter welchen Voraussetzungen? Auch die wesentlichen einfachgesetzlichen Regelungen, die…mehr

  • Geräte: eReader
  • ohne Kopierschutz
  • eBook Hilfe
  • Größe: 3.01MB
  • FamilySharing(5)
Produktbeschreibung
Die vorliegende Publikation gibt sowohl Juristen als auch Nicht- Juristen bei der Erschließung der maßgeblichen Fragen - über diverse Rechtsbereiche hinaus - eine praxisorientierte Hilfestellung und liefert Lösungsansätze. So werden am Beispiel von Facebook elementare datenschutzrechtliche Vorgaben beleuchtet, die maßgeblich für die Bestimmung der grundsätzlichen Zulässigkeit von Sozialen Medien in der Arbeit von öffentlichen Stellen sind - kurz gesagt: Dürfen Soziale Medien genutzt werden und falls ja, unter welchen Voraussetzungen? Auch die wesentlichen einfachgesetzlichen Regelungen, die sowohl für die grundsätzliche Zulässigkeit, aber auch für die fortlaufende Nutzung relevant sind, sind für die Praxis aufbereitet. Insbesondere für die alltägliche Anwendung werden im letzten Abschnitt die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung der Sozialen Medien dargestellt. Wie darf bzw. sollte sich eine öffentliche Stelle in den Sozialen Medien verhalten? Welche praktischen Fallstricke gibt es und was muss stets beachtet werden?

Dieser Download kann aus rechtlichen Gründen nur mit Rechnungsadresse in A, B, BG, CY, CZ, D, DK, EW, E, FIN, F, GR, H, IRL, I, LT, L, LR, M, NL, PL, P, R, S, SLO, SK ausgeliefert werden.

Autorenporträt
Robert Kreyßing, LL.M., ist als Beamter in einer oberen Landesbehörde tätig. Seit seinem Studium an der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) in Berlin beschäftigt er sich mit dem staatlichen Informationsrecht und damit einhergehend den zugrundliegenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. In diesem Rahmen ist er auch Lehrbeauftragter an der HWR und lehrt im Bereich der polizeilichen Öffentlichkeitsarbeit in den Sozialen Medien.