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Entscheidungsveröffentlichung im Zivilprozess - Lutschounig, Martin
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Die Öffentlichkeit des Zivilprozesses ist ein (verfassungsrechtlicher) Prozessgrundsatz und Bestandteil des Fairnessgebots nach Art 6 EMRK. Gem § 171 ZPO hat nicht nur die Verhandlung, sondern auch die Verkündung der richterlichen Entscheidung öffentlich zu erfolgen. In Zivilprozessen finden allerdings regelmäßig keine (öffentlichen) Urteilsverkündungen statt, vielmehr werden Urteile in der Praxis vielfach vorbehalten (§ 415 ZPO) und den Parteien schriftlich zur Kenntnis gebracht.
Auch im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) sind nur in wenigen Fällen Entscheidungen der Gerichte erster
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Produktbeschreibung
Die Öffentlichkeit des Zivilprozesses ist ein (verfassungsrechtlicher) Prozessgrundsatz und Bestandteil des Fairnessgebots nach Art 6 EMRK. Gem § 171 ZPO hat nicht nur die Verhandlung, sondern auch die Verkündung der richterlichen Entscheidung öffentlich zu erfolgen. In Zivilprozessen finden allerdings regelmäßig keine (öffentlichen) Urteilsverkündungen statt, vielmehr werden Urteile in der Praxis vielfach vorbehalten (§ 415 ZPO) und den Parteien schriftlich zur Kenntnis gebracht.

Auch im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) sind nur in wenigen Fällen Entscheidungen der Gerichte erster und zweiter Instanz veröffentlicht worden (verfügbar sind dort vor allem Entscheidungen des OGH).

Der Autor des Werks untersucht die Vorgaben des Öffentlichkeitsgebots hinsichtlich der Zugänglichkeit zivilprozessualer Entscheidungen und behandelt folgende Themenbereiche:

Öffentlichkeitsgrundsatz und Entscheidungsveröffentlichung,Möglichkeiten zurKenntnisnahme von Zivilentscheidungen,Rechtsfolgen von Verstößen gegen die Publizitätspflicht,Anonymisierungsgebot (§ 15 Abs 4 OGHG),Recht auf Geheimhaltung der personenbezogenen Daten,insb aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO),datenschutzrechtlicher Rechtsschutz im Zivilverfahren.
Autorenporträt
Dr. Martin Lutschounig ist wissenschaftlicher Projektmitarbeiter am Institut für Zivilgerichtliches Verfahren der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck.
Rezensionen
"Dem Autor gelingt es, die Veröffentlichungspflicht von gerichtlichen Entscheidungen als eine verfassungsrechtliche Bringschuld darzustellen, deren inhaltlicher "Erfolg" ganz wesentlich mit dem Datenschutz als widersprechendem Grundrecht in Einklang zu bringen ist. (...) Die stets um einen sachgerechten Interessenausgleich bemühte Monografie nimmt gewissermaßen en passant die Bedeutung des unionsrechtlichen Begriffes der "justiziellen Tätigkeit" in den Blick und bereichert so in einem Exkurs (S 136 ff) diese derzeit im Fokus der europäischen Rechtsprechung stehende Datenverarbeitung durch Gerichte. (...) Quelle für Argumentationen und als Fundgrube aktueller Judikatur heranziehen dürfen." (JusIT - Zeitschrift für IT-Recht, Datenschutz und Rechtsinformation Nr. 2/2023, Clemens Thiele)