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Der 2007 in Kraft getretene Straftatbestand der Nachstellung steht wegen seiner tatbestandlichen Weite auch nach der grundlegenden Entscheidung des BGH aus dem Jahr 2009 nachhaltig in der Kritik. Nachstellungen, wie sie § 238 StGB mit Strafe bedroht, sind allgemein unter dem Begriff Stalking bekannt. Stalking stellt ein vielschichtiges und komplexes Verhaltensmuster dar, das in Bezug auf Begehungsweise, Motivation des Täters und die Auswirkung auf die davon betroffene Person eine Vielzahl von Erscheinungsformen umfasst, wobei einige dieser Verhaltensweisen auch im Gewande genuin…mehr

Produktbeschreibung
Der 2007 in Kraft getretene Straftatbestand der Nachstellung steht wegen seiner tatbestandlichen Weite auch nach der grundlegenden Entscheidung des BGH aus dem Jahr 2009 nachhaltig in der Kritik. Nachstellungen, wie sie § 238 StGB mit Strafe bedroht, sind allgemein unter dem Begriff Stalking bekannt. Stalking stellt ein vielschichtiges und komplexes Verhaltensmuster dar, das in Bezug auf Begehungsweise, Motivation des Täters und die Auswirkung auf die davon betroffene Person eine Vielzahl von Erscheinungsformen umfasst, wobei einige dieser Verhaltensweisen auch im Gewande genuin sozialadäquater Handlungen erfolgen können.

Ziel der vorliegenden Untersuchung ist die Konturierung eines dem Strafrecht als ultima ratio adäquaten Regelungsbereichs des § 238 Abs. 1 StGB. Die hierfür maßgeblichen Parameter gewinnt der Autor anhand einer interdisziplinären Analyse des Phänomens Stalking und einer darauf aufbauenden rechtsvergleichenden Würdigung der englischen, US-amerikanischen und deutschen Strafgesetzgebung zum Schutz vor Stalking. Eine weitergehende Konturierung des tatbestandlichen Anwendungsbereiches gelingt dem Autor schließlich anhand einer eingehenden Untersuchung sowohl der (nationalen) Anforderungen an die Legitimität eines Straftatbestandes aus verfassungsrechtlicher und strafrechtsdogmatischer Sicht im Allgemeinen sowie der Untersagung stalkingspezifischen Verhaltens anhand der (vor-)strafrechtlichen Normenordnung im Besonderen.