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Der Zöller in der 32. Auflage - erneut ein Muss für jeden Prozessualisten!
Wir sind am Ende der Legislaturperiode - optimaler Zeitpunkt für den neuen Zöller. Er erscheint im November in 32. Auflage. Zuverlässig eingearbeitet - alle relevanten Reformen und Gesetzesänderungen seit der letzten Auflage bis hin zu allen Gesetzen, die jüngst noch verabschiedet wurden. Hier ein paar Beispiele:
-Weitgreifende Änderungen des elektronischen Rechtsverkehrs durch diverse Gesetzesänderungen. Die Einführung des beA wird zudem flankiert durch eine Reihe neuer Vorschriften, auch zur Zustellung an
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Produktbeschreibung
Der Zöller in der 32. Auflage - erneut ein Muss für jeden Prozessualisten!

Wir sind am Ende der Legislaturperiode - optimaler Zeitpunkt für den neuen Zöller. Er erscheint im November in 32. Auflage. Zuverlässig eingearbeitet - alle relevanten Reformen und Gesetzesänderungen seit der letzten Auflage bis hin zu allen Gesetzen, die jüngst noch verabschiedet wurden. Hier ein paar Beispiele:

-Weitgreifende Änderungen des elektronischen Rechtsverkehrs durch diverse Gesetzesänderungen. Die Einführung des beA wird zudem flankiert durch eine Reihe neuer Vorschriften, auch zur Zustellung an Rechtsanwälte.

-Wichtige Änderungen hat das Recht des Sachverständigenbeweises erfahren.

-Weitere ZPO-Änderungen durch das Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartnerschaft, das Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungs-RL, die geänderten Pfändungsfreigrenzen.

-Das jüngst verabschiedete Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts hat durch die obligatorische Einrichtung von Spezialkammern tief in die Verfassung der Zivilgerichtsbarkeit eingegriffen.

-Im grenzüberschreitenden Bereich werden die neuen

946-959 ZPO zur vorläufigen Kontenpfändung kommentiert. Eine Vielzahl neuer Vorschriften für internationale Zivilprozesse hat zudem das Gesetz zur Änderung von IPR- und IZVR-Vorschriften geschaffen. Und schließlich fanden die neue europäische EhegüterVO und PartnerVO, die Änderungen der europäischen MahnverfahrensVO und BagatellverfahrensVO samt deutscher Ausführungsvorschriften Eingang in die Kommentierungen.

Selbstverständlich mit der gesamten virulenten Rechtsprechung mit Hunderten von neuen Entscheidungen.

Bewältigt hat diese erneut große Flut an Änderungen ein Autorenteam, das wieder für eine sorgfältige, zuverlässige und praxisorientierte Kommentierung garantiert. Viele Bereiche wurden grundlegend überarbeitet, so dass der Nutzer durch straffere Darstellung und verbesserte Systematik noch schneller zu den gewünschten Informationen gelangt.
Rezensionen
"Der Otto-Schmidt-Verlag hat erneut ein vortreffliches Werk aufgelegt, das den praktischen Bedürfnissen ebenso wie dem Wunsch nach wissenschaftlicher Vertiefung entgegen kommt. Für einen einbändigen Kommentar der ZPO ist "der Zöller" nach wie vor ein Referenzwerk und ein "must have" für jede Handbibliothek."
VorsRiLG und Mediator Albert Spitzer, MDR 12/2018

"Zwei Jahre nach der Vorauflage ist der "Zöller" zum Jahresende 2017 in 32. Auflage erschienen. Die Autoren bezeichnen ihr Werk im Vorwort - nicht zu Unrecht - als runderneuert. Der Inhalt hat neben Aktualisierungen und einer Änderung des Schriftbildes eine zusätzliche Ergänzung in Form von Querverweisen auf Mustertexte aus dem von Vorwerk herausgegebenen Prozessformularbuch erfahren (vgl. etwa
253 Rn. 13c). Bedingt durch den Tod von Kurt Stöber und das Ausscheiden von Max Vollkommer hat das Werk zudem mit Christoph Althammer, Hendrik Schultzky, Mark Seibel und Gregor Vollkommer vier neue Mitautoren bekommen.

Durch den Gesetzgeber veranlasst ist unter anderem die neue Kommentierung der zum 1.1.2018 in Kraft getretenen Fassung von
130a ZPO, die den elektronischen Rechtsverkehr nunmehr bundeseinheitlich regelt. Greger bewältigt diese Aufgabe in gewohnt souveräner Manier. Er zeigt dabei Querbezüge zu anderen maßgeblichen Vorschriften auf, etwa zu
130 ZPO (
130a Rn. 3 und 4), zur ERVV (
130a Rn. 5, 8, 12 und 16) und zur VO (EU) 910/2014 (eIDAS,
130a Rn. 7). In der darauf abgestimmten Kommentierung zu
130 ZPO stellt er der Entscheidung des BGH zur Wirksamkeit eines mit einfacher E-Mail übermittelten und im Gericht ausgedruckten Schriftsatzes das neue Urteil des BSG (NJW 2017, 1197) gegenüber, das einen mit EGVP übermittelten Schriftsatz ohne elektronische Signatur als unwirksam ansieht (
130 Rn. 18d).

Ein weiteres im Vorwort angesprochenes Ziel ist die Straffung der bisherigen Kommentierung ohne Verlust wesentlicher Informationen. Dass dies gelungen ist, verdeutlich exemplarisch die Kommentierung von Schultzky zu
32. Dort wurden etwa einzelne Details zum europäischen Recht durch einen Verweis auf die ausführliche Kommentierung zu Art. 7 Nr. 2 EuGVVO ersetzt (
32 Rn. 3). Ein weiteres gelungenes Beispiel bildet die nunmehr von Vollkommer übernommene Kommentierung zu
321a ZPO, wo Hinweise auf frühere Gesetzesfassungen, die aus heutiger Sicht nur noch von untergeordnetem Interesse sind, behutsam entfernt wurden (zB
321a Rn. 3 und 5). Der Aufbau einschließlich der prägnanten Aufzählung der Fallgruppen "Panne", "Präklusion", "Überraschung" und "Übergehen" (
321a Rn. 8-11) wurde hingegen beibehalten.

Eine Kombination zwischen Straffung und Anpassung an Gesetzesänderungen findet sich zum Beispiel bei der Kommentierung zu
174 ZPO. Schultzky geht hier unter anderem auf die Gesetzgebungsgeschichte ein (
174 Rn. 1) und erläutert zuverlässig die neuen Regelungen über die elektronische Übermittlung (
174 Rn. 11f.) und das für diesen Fall zwingend vorgeschriebene elektronische Empfangsbekenntnis (
174 Rn. 19).

Insgesamt scheint die von den Autoren versprochene Runderneuerung gelungen. Sie bildet einen zusätzlichen Grund, dem für die Praxis ohnehin kaum entbehrlichen Werk auch in der Neuauflage treu zu bleiben."
Richter am BGH Dr. Klaus Bacher, NJW 2018, 1450

"Der "Zöller" bietet dem rechtssuchenden Praktiker eine fundierte Orientierung. Er hat sein hohes Niveau beibehalten und ist auch für spezielle Rechtsfragen aus der Praxis gern zu Rate zu ziehen. Im Zöller findet man Antworten auf fast alle Fragen. Vor allem für Gerichte (Richter und Rechtspfleger) und Gerichtsvollzieher und auch für Rechtsanwälte dürften bei der täglichen Anwendung des "Zöller" kaum Fragen offen bleiben."
Stefan Mroß, DGVZ 2018, 107

Was macht ein Werk zum Klassiker? Ein starkes Indiz ist die Anzahl der Auflagen und mit 32 Jahresringen kann der Zöller schon gewaltig punkten. Es geht aber auch um Aktualität, wissenschaftliche Erdung, Pra
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