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Examensarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Didaktik - Theologie, Religionspädagogik, Note: 1,5, Universität Bremen (Institut für Religionswissenschaft und Religionspädagogik), Veranstaltung: Biblische Geschichte - Religionskunde, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der Ratifizierung der Behindertenrechtskonvention am 26.3.2009 in Deutschland stellt sich die Frage nach der Umsetzung von Inklusion auch im religionspädagogischen Kontext. Der § 24 der BRK fordert und regelt das Recht auf Bildung für Menschen mit Behinderungen in einem „inclusive education system“. Bisher blieben im…mehr

Produktbeschreibung
Examensarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Didaktik - Theologie, Religionspädagogik, Note: 1,5, Universität Bremen (Institut für Religionswissenschaft und Religionspädagogik), Veranstaltung: Biblische Geschichte - Religionskunde, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der Ratifizierung der Behindertenrechtskonvention am 26.3.2009 in Deutschland stellt sich die Frage nach der Umsetzung von Inklusion auch im religionspädagogischen Kontext. Der § 24 der BRK fordert und regelt das Recht auf Bildung für Menschen mit Behinderungen in einem „inclusive education system“. Bisher blieben im hochdifferenzierten deutschen Schulsystem Regel- und Sonderschulen weitgehend voneinander getrennt, die Umsetzung der Integration war nur soweit fortgeführt worden, daß in ausgewählten Schulen Schüler/innen beider Gruppen im Kooperationsprinzip teilweise gemeinsamen Unterricht in bestimmten Fächern erhielten. Da künftig alle Schüler/innen unabhängig ihres Förderbedarfs gemeinsam beschult werden sollen, werden neue religionspädagogische Konzepte nötig, um der erweiterten Heterogenität gerecht zu werden. In der vorliegenden Arbeit soll geklärt werden, ob oder inwieweit ausgewählte gegenwärtig vorhandene religionspädagogische Konzepte in Deutschland den Gedanken von Inklusion miteinbeziehen. Dabei tauchen verschiedene Schwierigkeiten auf, da erstens der Inklusionsbegriff variabel gehandhabt wird, einer nicht abgeschlossenen gesellschaftlichen Diskussion und Interpretation unterliegt. Zweitens begegnen sich in dieser Auseinandersetzung die Welten der sonderpädagogischen, allgemein- und religionsdidaktischen Überlegungen. Drittens wird in Deutschland nach GG §7 (3)3 konfessioneller Religionsunterricht erteilt. Das bedeutet, daß hier die Schüler/innen gemäß Grundgesetz separiert werden. Ich werde versuchen, diesen teils widersprüchlichen Interessen und Überlegungen unter der Leitidee der entwicklungslogischen Didaktik Georg Feusers eine Richtung zu geben. In meiner Arbeit werde ich zuerst den Begriff der Inklusion zu klären versuchen. Dabei weise ich auch auf einen verkürzten Inklusionsbegriff hin, der in der Öffentlichkeit meist nur in der bildungstheoretischen und - politischen Diskussion auftaucht. Anschließend erläutere ich den „index for inclusion". Nach diesen Einführungen werden 4 ausgewählte inklusive religionspädagogische Konzepte vorgestellt. Im Fazit werde ich versuchen, die verschiedenen Konzepte zu bewerten. Dies vor dem Hintergrund einer Interpretation von Inklusion, die nicht nur „Behinderte“ inkludieren will, sondern Inklusion aller Schüler/innen unabhängig von Geschlecht, Religion, Kultur, Schichtenzugehörigkeit oder Altersgruppe anstrebt.