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Die vorliegende Arbeit stellt einen Vorschlag zur Prozeduralisierung der Untreue (§ 266 StGB) dar. Die Strafbarkeit soll konkret davon abhängen, ob transparent oder intransparent gehandelt wurde. Den Ausgangspunkt bildet das »Siemens-Urteil« des BGH. Hierzu stellt der Autor die Frage, warum die bloße Nichtaufdeckung einer schwarzen Kasse eine vollendete Untreue begründen kann. Zunächst weist die Arbeit einen tatsächlichen Zusammenhang zwischen Untreue und Intransparenz nach. Es folgt eine Untersuchung des Tatbestands der Untreue auf prozedurale Elemente der Strafbarkeit anhand…mehr

Produktbeschreibung
Die vorliegende Arbeit stellt einen Vorschlag zur Prozeduralisierung der Untreue (§ 266 StGB) dar. Die Strafbarkeit soll konkret davon abhängen, ob transparent oder intransparent gehandelt wurde. Den Ausgangspunkt bildet das »Siemens-Urteil« des BGH. Hierzu stellt der Autor die Frage, warum die bloße Nichtaufdeckung einer schwarzen Kasse eine vollendete Untreue begründen kann. Zunächst weist die Arbeit einen tatsächlichen Zusammenhang zwischen Untreue und Intransparenz nach. Es folgt eine Untersuchung des Tatbestands der Untreue auf prozedurale Elemente der Strafbarkeit anhand höchstrichterlicher Entscheidungen, insbesondere zu Risikogeschäften. Am Ende steht das Fazit, dass sich ein Großteil der Kritik an der Untreue und Rechtsprechung als Kritik an einer gesetzlich nicht geregelten prozeduralen Handhabung der Untreue darstellt. Dies wird zum Anlass genommen, ein Alternativkonzept als lex ferenda vorzustellen, bei dem der Untreuetatbestand anhand des Kriteriums der Transparenz prozeduralisiert wird. Die Arbeit soll damit nicht zuletzt Vorbildfunktion für die Prozeduralisierung weiterer Delikte des Wirtschaftsstrafrechts haben.
Autorenporträt
Dominik Waldvogel studierte Rechtswissenschaft an der Universität Tübingen, der Valparaiso University (USA) und der Ludwig-Maximilians-Universität München, wo er unter der Betreuung von Prof. Dr. Joachim Vogel, RiOLG, und Prof. Dr. Helmut Satzger mit einem Stipendium der Stiftung der Deutschen Wirtschaft promovierte. Dominik Waldvogel hat sein Referendariat am Landgericht München I absolviert und ist seit 2014 als Rechtsanwalt in Deutschland und den USA tätig.
Rezensionen
»Insofern ist die Arbeit von Waldvogel ein sowohl inhaltlich als auch methodisch sehr lesenswerter und bereichernder Forschungsbeitrag auf dem noch viel zu wenig beschrittenen Weg, das prozedurale Strafrecht und die Rechtsprozeduralisierung wissenschaftlich zu durchdringen.« Prof. Dr. Andreas Eicker, in: Neue Kriminalpolitik, Jg. 33, 3/2021