37,99 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei*
Versandfertig in 3-5 Tagen
  • Broschiertes Buch

Das Buch enthält eine Einführung in die Grundlagen des strafrechtlichen Sanktionssystems. Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Anwendungsvoraussetzungen der einzelnen Sanktionsarten und die Grundlagen ihrer Bemessung. Der kriminalpolitische Hintergrund sowie die kriminologischen Befunde zur Praxis der Sanktionsverhängung und -vollstreckung werden einbezogen. Der Reform des strafrechtlichen Sanktionssystems wird ein eigenständiger Abschnitt gewidmet. Das Buch wendet sich in erster Linie an Studierende der Rechtswissenschaften, die ihre Kenntnisse im Pflichtfach Strafrecht bzw. im…mehr

Produktbeschreibung
Das Buch enthält eine Einführung in die Grundlagen des strafrechtlichen Sanktionssystems. Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Anwendungsvoraussetzungen der einzelnen Sanktionsarten und die Grundlagen ihrer Bemessung. Der kriminalpolitische Hintergrund sowie die kriminologischen Befunde zur Praxis der Sanktionsverhängung und -vollstreckung werden einbezogen. Der Reform des strafrechtlichen Sanktionssystems wird ein eigenständiger Abschnitt gewidmet. Das Buch wendet sich in erster Linie an Studierende der Rechtswissenschaften, die ihre Kenntnisse im Pflichtfach Strafrecht bzw. im kriminalwissenschaftlichen Schwerpunktbereich ausbauen und vertiefen wollen. Profitieren können aber auch Referendarinnen und Referendare, die im Rahmen ihrer Ausbildung im Strafrecht mit Fragen des Sanktionsrechts konfrontiert werden. Zahlreiche Einzelfälle dienen der Veranschaulichung der Materie. Übersichten und Schaubilder, Tabellen und Grafiken liefern gut verständliche Zusammenfassungen. Wiederholungs- und Vertiefungsfragen am Ende jedes Abschnitts dienen der Verständniskontrolle. Ein ausführliches Literaturverzeichnis erleichtert die eigene Weiterarbeit.
Autorenporträt
Bernd Meier Jahrgang 1955, Studium von 1974 bis 1979 an der Universität Göttingen. Promotion 1983 mit einer empirischen Arbeit über die Strafzumessung bei Rückfalltätern. 1982 bis 1985 Referendariat im Bezirk des OLG Celle. 1991 Habilitation mit einer Untersuchung über die Kostenlast im Strafprozess und Verleihung der Lehrbefugnis für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie. Seit 1992 Hochschullehrer an der Universität Hannover.