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Diese Studie untersucht die Konstellationen, in denen durch außerstrafprozessuale Rechtsnormen dem Zeugen im Strafverfahren eine Schweigebefugnis zugestanden wird. Die einschlägigen Bestimmungen der Strafprozeßordnung ( 52 bis 55) bilden den Ausgangspunkt der Betrachtung. Der Blick richtet sich sodann auf vergleichbare Regelungen in den Verfassungen von Bund und Ländern, Geheimhaltungspflichten nichtverwaltungsrechtlicher Natur wie 203 StGB und Geheimhaltungspflichten verwaltungsrechtlicher Art wie etwa Steuer- und Sozialgeheimnis. Schließlich wird diskutiert, inwieweit 52 bis 55 StPO der…mehr

Produktbeschreibung
Diese Studie untersucht die Konstellationen, in denen durch außerstrafprozessuale Rechtsnormen dem Zeugen im Strafverfahren eine Schweigebefugnis zugestanden wird. Die einschlägigen Bestimmungen der Strafprozeßordnung ( 52 bis 55) bilden den Ausgangspunkt der Betrachtung. Der Blick richtet sich sodann auf vergleichbare Regelungen in den Verfassungen von Bund und Ländern, Geheimhaltungspflichten nichtverwaltungsrechtlicher Natur wie 203 StGB und Geheimhaltungspflichten verwaltungsrechtlicher Art wie etwa Steuer- und Sozialgeheimnis. Schließlich wird diskutiert, inwieweit 52 bis 55 StPO der Erweiterung im Wege von Auslegung oder Analogie zugänglich sind, und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts über die Herleitung von Zeugnisverweigerungsrechten aus dem Grundgesetz überprüft.
Autorenporträt
Der Autor: Helmut Baier wurde 1967 in Rotenburg/Fulda geboren. Von 1985 bis 1991 studierte er Rechtswissenschaft an der Universität Würzburg. Danach war er Referendar im Bezirk des OLG Bamberg. Er promovierte 1995 an der Universität Erlangen-Nürnberg. Von April 1995 bis Januar 1996 war er Richter auf Probe am LG Landshut. Seit Februar 1996 ist er in einer Steuerberatungs- und Treuhandgesellschaft tätig.
Rezensionen
"Der Wert der Abhandlung ist vor allem in der umfassenden Darstellung von Geheimhaltungspflichten ausserhalb der StPO und der sich daraus in Konkurrenz, z.B. mit 54, ergebenden Probleme zu sehen. Sie kann Richter und Staatsanwalt, jedoch auch dem anwaltlichen Zeugenbeistand wichtige Hinweise auf 'versteckte' Zeugenrechte geben, die Fragerecht und Offenbarungspflicht einschränken können. Der Rechtstheorie und dem Gesetzgeber bietet die lesenswerte Studie viele Ansatzpunkte zur Vertiefung und Verfeinerung der Zeugnisverweigerungsrechte, die man als Schutzrecht des Individuums gegenüber dem grundsätzlichen Bürgerrecht zur Aussage im Strafprozeß begreifen kann." (Hans Dahs, Goltdammer's Archiv für Strafrecht)