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Zu den wichtigsten Neuregelungen des Betriebsverfassungsgesetzes 1972 zählen die Vorschriften über den Sozialplan. Die Regelung des Sozialplans greift dort ein, wo die Bestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes auf einen Schutz des Arbeitnehmers verzichten: bei der Beendigung oder Abänderung des Arbeitsverhältnisses aus wirtschaftlichen Gründen. Die in einer wirtschaftlichen Aufschwungphase aus sozialen Erwägungen eingeführte Sozialplanregelung bedeutet jedoch für die verpflichteten Unternehmen eine erhebliche Mehrbelastung, die sich vor allem in einer Rezessionsphase nachteilig für alle…mehr

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Produktbeschreibung
Zu den wichtigsten Neuregelungen des Betriebsverfassungsgesetzes 1972 zählen die Vorschriften über den Sozialplan. Die Regelung des Sozialplans greift dort ein, wo die Bestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes auf einen Schutz des Arbeitnehmers verzichten: bei der Beendigung oder Abänderung des Arbeitsverhältnisses aus wirtschaftlichen Gründen.
Die in einer wirtschaftlichen Aufschwungphase aus sozialen Erwägungen eingeführte Sozialplanregelung bedeutet jedoch für die verpflichteten Unternehmen eine erhebliche Mehrbelastung, die sich vor allem in einer Rezessionsphase nachteilig für alle Unternehmensbeteiligten auswirken kann. Der Verfasser hat sich deshalb zum Ziel gesetzt, Lösungsansätze für eine finanzwirtschaftliche Vorsorge für die latenten Sozialplanlasten aufzuzeigen.