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Das Recht, der Anwalt oder der Richter nehmen in der schönen Literatur breiten Raum ein. Dennoch gibt es kaum Untersuchungen über das Verhältnis von Jurisprudenz und Literatur. Der in New York lehrende Rechtswissenschaftler Richard Weisberg ist einer der Pioniere der "Poethik", die sich mit diesem Beziehungsgeflecht befaßt. Der Band versammelt eine Auswahl seiner Arbeiten, die sich mit dem Recht bei Camus, Dostojewski, Flaubert und anderen auseinandersetzen. Ein Nachwort von Bernhard Schlink beschließt den Band.

Produktbeschreibung
Das Recht, der Anwalt oder der Richter nehmen in der schönen Literatur breiten Raum ein. Dennoch gibt es kaum Untersuchungen über das Verhältnis von Jurisprudenz und Literatur. Der in New York lehrende Rechtswissenschaftler Richard Weisberg ist einer der Pioniere der "Poethik", die sich mit diesem Beziehungsgeflecht befaßt. Der Band versammelt eine Auswahl seiner Arbeiten, die sich mit dem Recht bei Camus, Dostojewski, Flaubert und anderen auseinandersetzen. Ein Nachwort von Bernhard Schlink beschließt den Band.
Autorenporträt
Weisberg, RichardRichard Weisberg ist Walter Floersheimer Professor an der Cardozo School of Law in New York.
Rezensionen

Frankfurter Allgemeine Zeitung - Rezension
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 09.03.2013

Hinter lauter Paragraphen keine Welt

Richard Weisberg findet, dass Dichter die besseren Juristen sind. Dabei hängt er dem romantischen Traum von der eigentlichen Wirklichkeit nach.

Von Michael Stolleis

Recht ist, so Richard Weisberg, eine relativistische Methode zur Ordnung der Wirklichkeit durch Sprache. Juristen ziehen aus den oft verworrenen Berichten ihrer Mitmenschen heraus, was ihnen juristisch relevant erscheint, schreiben es in eigene Rechtsgeschichten um, verwandeln also Taten in Text, haben aber auch die gefährliche Macht, aus dem Text Folgerungen für die Wirklichkeit zu ziehen.

Diese Folgerungen heißen dann Schadensersatz, Insolvenz, schlimmstenfalls Gefängnis, andererseits aber auch Vergleich, Befriedung oder Genugtuung für ein Opfer. Die Nähe zu Texten rückt die Juristen in die Nähe von Autoren fiktionaler Werke. Es gibt bekanntlich zahlreiche "Dichterjuristen", und die Weltliteratur ist ein Füllhorn von Reflexionen über Verbrechen und Strafe. Weisberg behandelt Flaubert, Dostojewski, Melville, Camus und, am Ende noch angefügt, Shakespeares "Kaufmann von Venedig".

Das Buch, erstmals 1984 in den Vereinigten Staaten erschienen und nun übersetzt, ist eines der Grundlagenbücher der Law & Literature-Bewegung. Weisberg, seit 1977 Verfassungsrechtler an der Benjamin N. Cardozo School of Law in New York, begründete 1988 die Cardozo Studies in Law and Literature und ist Direktor der dortigen Holocaust and Human Rights Studies. Beides ist wichtig, um die Grundlinie des Buchs zu verstehen.

Weisbergs Beobachtung ist es zunächst, dass sich seit der Mitte des neunzehnten Jahrhunderts die literarischen Figuren von Juristen auffällig häufen, weil sie offenbar als Projektionsflächen für den Widerstreit zwischen formeller Textgebundenheit und untergründigen seelischen Motiven besonders geeignet sind. Es sind, so sagt er, häufig inaktive Verbalisierer, die sich durch Neutralisierung vor Entscheidungen drücken, Hamlet-Figuren, leidend an ihrer Unentschiedenheit, und aus Ressentiment und Neid anderen Leid zufügend. Weisberg deutet die Häufigkeit dieser in der Literatur auftretenden Juristen so, dass diese die Leerstelle einnehmen, die durch das Verdämmern von Religion und Ethik und durch den Verlust der direkten Bezüge zur Realität entstanden ist.

Hieraus entsteht die These, dass das Unheil des europäischen zwanzigsten Jahrhunderts in der Literatur des neunzehnten Jahrhunderts vorausgeahnt worden sei. Wenn nicht mehr Religion und Ethik das Feld beherrschen, sondern das staatliche Gesetz, dann werden dessen wortreiche Interpreten, die weder über ethische Orientierung verfügen noch zur Tat fähig sind, die eigentlich Verderben bringende Klasse. Sie kommentieren das Unrecht, hier also die Rassegesetze des Nationalsozialismus, in der Absicht, sie rechtlich einzuhegen und dadurch "Schlimmeres zu verhüten".

Was Weisberg also umtreibt, ist jene unzählige Male gestellte Frage, warum das humanistische, gebildete und dem Rechtsstaat huldigende Europa sich im zwanzigsten Jahrhundert in eine Hölle verwandelte. Kein Werk ist dabei für ihn zentraler als die 1891 verfasste Erzählung "Billy Budd" von Hermann Melville. Dort ist es die Figur des Kapitän Vere, der einen Matrosen wegen Gewalttätigkeit und vermeintlicher Meuterei zum Tode verurteilt, der sich Weisberg widmet. Er zeigt, dass der ehrbare Kapitän in seiner Rolle als Vorgesetzter, Ankläger und Richter eine Reihe gravierender Verfahrensfehler begeht, um zu einem Urteil zu kommen. Aber das Motiv, das den Kapitän treibt, bleibt rätselhaft. Deshalb bohrt sich die Analyse in den psychischen Untergrund: Ehrgeiz, Neid auf die Lichtgestalt des Billy Budd oder die goethesche Maxime "Lieber eine Ungerechtigkeit begehen als Unordnung ertragen"?

So brillant gelehrt dies alles ist, Weisbergs These ruht auf unsicheren Fundamenten. Gewiss wird das Gesetz seit dem neunzehnten Jahrhundert zum signifikanten Steuerungssystem der Gesellschaft, nachdem Religion und Sitte auf je eigene Weise schwächer geworden sind. Aber schon die gesamte interne und externe Juristenkritik der Frühen Neuzeit lebt von den erschreckenden Beobachtungen, dass die prozessuale Gesetzmäßigkeit sich nie mit der Gerechtigkeit deckt, dass Juristen von ihren Vorurteilen verführt werden können und Werkzeuge des Unrechts werden.

Und stimmt es, dass nur "das kontinentaleuropäische Recht mit scheinbarer Rationalität ein willkürliches Wertsystem verschleiert"? Ist das gepriesene amerikanische Strafverfahren, was den Punkt des Ressentiments und der Verbalisierung von Unrecht angeht, einen Deut besser? Steht hinter der Rehabilitierung sinnhafter Sprache, wie sie Weisberg vorschwebt, nicht eine romantische Idee von Ursprünglichkeit und Wahrhaftigkeit, die wie ein rosa Wölkchen über der durchreglementierten Massengesellschaft schwebt?

Kurzum: Weisberg hat recht mit seinen Beobachtungen, aber es handelt sich nicht um ein europäisches oder amerikanisches Problem, und schon gar nicht um eines der angeblich so wortmächtigen Juristen. Es ist ein Problem der Moderne und ihrer Intellektuellen, der Verflüchtigung der Verantwortung durch unendliche Arbeitsteilung, der Ratlosigkeit angesichts der Komplexität des Wissens. Auch Mediziner, Bankiers und Strategen sprechen eine ausgekühlte Fachsprache.

Bernhard Schlink notiert in seinem abschließenden Essay zu Recht, dass die Entgegensetzung von Objektivität und Subjektivität, Intention und Applikation bei der Interpretation von Rechts- und speziell Verfassungstexten doch eher eine amerikanische Besonderheit ist. Europäische, mit hermeneutischen Problemen vertraute Juristen können sich "Objektivität" nur in Gänsefüßchen denken. Dennoch, hierauf beharrt Schlink am Ende, ist die "rationalisierende und disziplinierende Kraft des Anspruchs auf Objektivität. . . für die Rechtswissenschaft und -praxis des Rechtsstaats, für das Denken überhaupt und sogar für die intersubjektive Bewältigung des Alltags unverzichtbar". Wenn das so ist, dann arbeiten wir mit einer stets widerlegbaren Fiktion. Deshalb müssen wir aufnahmefähig bleiben für die brodelnden Irritationen der Subjektivität und der Selbsttäuschung. Die Literatur bietet sie uns.

Richard Weisberg: "Rechtsgeschichten". Über Gerechtigkeit in der Literatur.

Aus dem Amerikanischen von Walter Popp. Mit einem Nachwort von Bernhard Schlink. Suhrkamp Verlag, Berlin 2013. 291 S., br., 14,- [Euro].

Alle Rechte vorbehalten. © F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main
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Perlentaucher-Notiz zur Süddeutsche Zeitung-Rezension

Lothar Müller freut sich sehr, dass dieses Standardwerk aus dem Jahr 1984 nun endlich auch hierzulande erschienen ist, auch wenn der deutsche Titel "Rechtsgeschichten" Richard Weisbergs Original "The Failure of Word" nicht gerecht werde. Das Buch begründete die in den USA sehr einflussreiche Tradition der "Law and literature"-Studien, die nachzuzeichnen versucht, wie Recht und Gerechtigkeit ihren literarischen Niederschlag finden. Weisbergs Buch hatte, wie Müller sachkundig erklärt, Furore gemacht, weil er den Kapitän Vere in Herman Melvilles Roman "Bully Budd" erstmals nicht als positive Figur deutete, die an dem ihr auferlegten Konflikt zwischen Disziplin und Sympathie zerbricht, sondern als einen Mann, der aus eigenem Ehrgeiz das Recht für seine Zwecke nutzt. Bemerkenswert für Müller, dass die Philologie so viel zum Denken über die Unterminierung des Rechts beitragen kann, auch wenn er weiß, dass scharfschießende Bürgerwehr-Leute oder Militärtribunale bei dem Thema ganz andere Pflöcke einschlagen.

© Perlentaucher Medien GmbH

Süddeutsche Zeitung - Rezension
Süddeutsche Zeitung | Besprechung von 24.07.2013

Die Verdüsterung
des Kapitäns Vere
In Richard Weisbergs „Rechtsgeschichten“ ist
Herman Melvilles „Billy Budd“ die Schlüsselfigur
VON LOTHAR MÜLLER
Als kürzlich der amerikanische Präsident Barack Obama sagte, er selbst hätte Trayvon Martin sein können, jener junge Schwarze, der im Regen mit einem Kapuzenpullover unterwegs war und von George Zimmerman, dem Hauptmann einer weißen Bürgerwehr, erschossen wurde, hütete er sich, das Gericht in Florida zu kritisieren, das George Zimmerman wenige Tage zuvor freigesprochen hatte. Er reagierte auf die Empörung über das Urteil, ohne sich zu dem Verfahren zu äußern, durch das es zustandegekommen war.
  Das Beunruhigende an diesem Freispruch war, dass es irgendwelcher verdeckter rassistischer Motive gar nicht bedurfte, um ihn herbeizuführen. Er war nichts anderes als die unvermeidliche Konsequenz der in Florida geltenden Gesetze zum Waffengebrauch, die eine extrem weitgehende Lizenz zum legalen tödlichen Notwehrakt erteilen, während sie zugleich jeden „illegalen“ Waffengebrauch extrem hart sanktionieren (SZ vom 18. Juli). Im Schutze dieser Lizenz verließ der Todesschütze, dem der junge Schwarze verdächtig schien, ohne dass er zuvor oder danach durch explizit rassistische Überzeugungen aufgefallen wäre, den Gerichtssaal als freier Mann.
  Es gibt eine literarische Figur, die immer wieder auftaucht, wenn Amerika über sein Rechtssystem, das Verhältnis von Gesetz und Gerechtigkeit oder über die Gefahr diskutiert, dass in einer Krisensituation des Staates die verfassungsmäßigen Rechte der Bürger eingeschränkt werden: Billy Budd, der Held aus Herman Melvilles letzter großer Erzählung. Dieser Held, ein junger Matrose, wird im Jahre 1797 während der Revolutionskriege von einem Handelsschiff namens The-Rights-of-Man auf ein Schiff der englischen Marine gepresst, das Bellipotent heißt und damit seine Stärke im Krieg beschwört.
  Billy Budd wird von dem undurchsichtigen Waffenmeister Claggart zu Unrecht der Aufwiegelung zur Meuterei bezichtigt, bringt aber bei der Gegenüberstellung mit seinem Ankläger kein Wort heraus – er ist ein Stotterer. So lässt er seine Faust für sich sprechen und streckt in der Kajüte des Kapitäns den Waffenmeister mit einem Schlag nieder, der sich als tödlich erweist. Der Kapitän Vere, einziger Zeuge des Vorfalls, ruft schnell ein Standgericht zusammen, das den jungen Matrosen trotz aller Sympathien, die er an Bord genießt, zum Tode verurteilt. Nach der Vollstreckung des Urteils, bei der Billy Budd ganz ohne zu stottern im Moment seines Todes ausruft: „Gott segne Kapitän Vere!“, wird der Kapitän im Kampf mit einem französischen Schiff schwer verwundet und flüstert kurz vor seinem Tod: „Billy Budd, Billy Budd.“
  Im Kanon der amerikanischen „Law and Literature“-Bewegung, gehört Melvilles Erzählung seit langem zum Kanon. Kürzlich ist bei Suhrkamp die deutsche Ausgabe eines Standardwerks dieser Bewegung herausgekommen, herausgegeben von Bernhard Schlink, der einen Essay zur Geschichte des „Law and Literature-Movement“ beigesteuert hat. Das Original von Richard Weisbergs „The Failure of the Word. The Protagonist as Lawyer in Modern Fiction“ ist 1984 erschienen. Es wird in der deutschen, nicht sehr eleganten Übersetzung unter dem Titel „Rechtsgeschichten“ durch einen 1992 entstandenen Aufsatz über das Schwören und das Scheitern der Vermittlung in Shakespeares „Kaufmann von Venedig“ angereichert.
  Dieser Aufsatz liegt auf der europäischen Fluchtlinie des Buches. Sie führt auf den Nationalsozialismus, die Rassengesetzgebung und den Holocaust. Weisbergs Schlüsselbegriff für die Nachzeichnung der Unterminierung des Rechts durch den Rassismus ist „Ressentiment“. Im europäischen 19. Jahrhundert findet er im Stoff der Romane Flauberts und Dostojewskis Belege für die Emanzipation des Ressentiments, bei Albert Camus – vor allem im „Sturz“ – die literarische Reflexion des Sündenfalls der Juristen im Holocaust. Der Verdacht, dass sich das „formelle Recht“ in den Dienst des „Ressentiments“ – etwa des Rassismus – stellen lässt, ist das Grundmotiv in Weinbergs Buch. Sein umfangreichstes, subtilstes Kapitel lässt Europa hinter sich, es wendet den Verdacht gegen Amerika. Es gilt Herman Melvilles „Billy Budd, Sailor (An Inside Narrative)“, dessen vertrackter Titel bereits andeutet, dass daran Zusammenfassungen wie die eben gegebene scheitern müssen. „An Inside Narrative“ – „Innenansichten einer Geschichte“: Wer das Rätsel löst, wo in Melvilles Erzählung das Innen aufhört und das Außen beginnt, der darf sich glücklich schätzen.
  Richard Weisbergs Billy Budd-Kapitel hat Furore gemacht, weil es mit polemischer Verve eine mächtige Deutungstradition herausforderte. Ihr zufolge hatte Melville einen Konflikt von Pflicht und Neigung dargestellt, den Zusammenprall zwischen der Härte des militärischen Gesetzes und den moralischen Skrupeln, denen das Standgericht mit Kapitän Vere gerne gefolgt wäre, als es sich gezwungen sah, den „schönen Matrosen“ zum Tode zu verurteilen. Kapitän Vere war in dieser Sicht eine tragische positive Figur, die an dem ihr auferlegten Konflikt zerbrach.
  Weisberg nahm Kapitän Vere die Unschuld, indem er ihm Verfahrensverfehler nachwies, ihn statt als Getriebenen des Rechts als konsequent handelnden Herrn des juristischen Verfahrens darstellt, der sogleich nach der unbeherrschten Tat Billy Budds das Todesurteil als sein Ziel ins Auge fasst und auf doppeltem Wege erreicht: indem er zum einen fälschlich das Todesurteil als innerhalb des vorgegebenen Rechts alternativlos darstellt und zum anderen ein politisches Argument ins Spiel bringt, das zur Rechtsbeugung beiträgt. Dieses politische Argument gewinnt er durch Verweis auf die jüngsten Meutereien in der britischen Marine. Billy Budd muss sterben, damit in einer Zeit der Krise keine Zweifel an der Autorität der Krone an Bord der Schiffe des Königs aufkommen können. Und er muss sterben, weil Kapitän Vere hinter seiner Schmerzensmaske als Opfer der Strenge des Rechts, das er zu exekutieren hat, als Anwalt des eigenen Ressentiments agiert, und das heißt hier: als Anwalt seines verdeckten Ehrgeizes.
  Weisberg konnte sich für diese Deutung nicht nur auf historische Rechtsdokumente berufen, die kein normaler Billy Budd-Leser kennt. Er konnte sich auf Melville selbst berufen, der das Standgericht wie den Kapitän in ein Zwielicht taucht, das umso intensiver wird, je genauer man sich in die Lektüre des Textes versenkt und die zweideutigen Kommentare etwa des Schiffsarztes, aber auch des Erzählers über den Kapitän entdeckt.
  Es war aber nicht die Philologie, der Weisberg die Durchschlagskraft seiner Deutung verdankte. Es war die amerikanische Politik. In der Bush-Ära und vollends nach 9/11 avancierte Billy Budd zum Modellfall für die Suspendierung des amerikanischen Rechts durch die amerikanische Regierung in Krisenzeiten. Stets wurde dabei an die Verdüsterung des Kapitäns Vere durch Weisberg angeknüpft, aber aus dem individuellen Ressentiment wurde die Instrumentalisierung des Rechts durch das politische Kalkül. Daniel J. Soloves „Melvilles Billy Budd and the Security in Times of Crisis“ ( Cardozo Law Review, 2005 ) brandmarkte das Todesurteil gegen Billy Budd als „Menschenopfer“, das Standgericht in Billy Budd rückte in Lawrence Friedmans „Law, Force and Resistance to Disorder in Herman Melville’s Billy Budd“ ( Thomas Jefferson Law Review 2010 ) an die Seite der geheimen Militärtribunale der Bush-Administration. Billy Budd ist der große Spiegel der jüngeren amerikanischen Geschichte. Er hat Platz auch für Trayvon Martin und George Zimmerman.         
Richard Weisberg : Rechtsgeschichten. Über Gerechtigkeit in der Literatur. Mit einem Nachwort von Bernhard Schlink. Aus dem Englischen von Walter Popp. Suhrkamp Verlag, Berlin 2013. 292 Seiten, 14 Euro.
Der Verdacht, das Ressentiment
könne das Recht in seinen Dienst
stellen, regiert in diesem Buch
In der Bush-Ära wurde Melvilles
Erzählung zum Spiegel der
Rechtsverstöße der Regierung
Terence Stamp war Billy Budd in Peter Ustinovs Filmversion von 1963.
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