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Das Werk bietet eine systematische Darstellung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Recht der Personengesellschaften, die von der Gesellschaft bürgerlichen Rechts als der Grundform der Personengesellschaften ausgeht, weiter neben den Personenhandelsgesellschaften einschließlich der GmbH & Co. KG die stille Gesellschaft, die Partnerschaftsgesellschaft sowie die gesetzlich nicht geregelten Publikumsgesellschaften umfasst und mit einem Überblick über ausgewählte rechtsformübergreifende Grundsätze abschließt. Den Schwerpunkt der Aufarbeitung der Rechtsprechung bilden nach dem…mehr

Produktbeschreibung
Das Werk bietet eine systematische Darstellung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Recht der Personengesellschaften, die von der Gesellschaft bürgerlichen Rechts als der Grundform der Personengesellschaften ausgeht, weiter neben den Personenhandelsgesellschaften einschließlich der GmbH & Co. KG die stille Gesellschaft, die Partnerschaftsgesellschaft sowie die gesetzlich nicht geregelten Publikumsgesellschaften umfasst und mit einem Überblick über ausgewählte rechtsformübergreifende Grundsätze abschließt. Den Schwerpunkt der Aufarbeitung der Rechtsprechung bilden nach dem Grundsatzurteil zur Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts vom 29. Januar 2001 - II ZR 331/00 ("ARGE Weißes Ross") ergangene Entscheidungen des für das Gesellschaftsrecht zuständigen II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs. Ältere Judikatur ist einbezogen, soweit sie weiterhin für die Rechtspraxis von Bedeutung ist. Im Hinblick auf die noch in dieser Legislaturperiode beabsichtigte Anpassung des kodifizierten Rechts der Personengesellschaften an die Rechtswirklichkeit orientiert sich die Darstellung insbesondere der Rechtsprechung zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts und zu den Personenhandelsgesellschaften an der im sog. Mauracher Entwurf der Expertenkommissionfür die Modernisierung des Personengesellschaftsrechts vorgeschlagenen Gesetzessystematik.
Autorenporträt
Prof. Dr. Alfred Bergmann, Vorsitzender Richter des II. Zivilsenats am Bundesgerichtshof (Karlsruhe) i.R. Er war im Rahmen seiner richterlichen Tätigkeit u. a. mit Fragen des Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb sowie des gewerblichen Rechtsschutzes und des Kartellrechts befasst. Ab November 2010 war er Vorsitzender des Gesellschaftsrechtssenat am BGH. Er lehrt als Honorarprofessor an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz Gesellschaftsrecht