Welche Voraussetzungen und Rechtsfolgen die nachträgliche Beseitigung offenbarer Unrichtigkeiten im Kapitalgesellschaftsrecht hat, ist derzeit lebhaft umstritten. Dabei offenbart die kritische Analyse des deutschen »Beseitigungsrechts« durchaus ein System aus fünf statischen und variablen Kriterien, welches mangels gesetzlicher Regelungen oder gefestigter Rechtsprechung eine taugliche Leitlinie für die Rechtspraxis darstellen kann. Im Fokus des angestellten Binnenrechtsvergleichs standen diesbezüglich das Hauptversammlungsprotokoll, das Aktienregister und nicht zuletzt die…mehr
Welche Voraussetzungen und Rechtsfolgen die nachträgliche Beseitigung offenbarer Unrichtigkeiten im Kapitalgesellschaftsrecht hat, ist derzeit lebhaft umstritten. Dabei offenbart die kritische Analyse des deutschen »Beseitigungsrechts« durchaus ein System aus fünf statischen und variablen Kriterien, welches mangels gesetzlicher Regelungen oder gefestigter Rechtsprechung eine taugliche Leitlinie für die Rechtspraxis darstellen kann. Im Fokus des angestellten Binnenrechtsvergleichs standen diesbezüglich das Hauptversammlungsprotokoll, das Aktienregister und nicht zuletzt die GmbH-Gesellschafterliste. Denn in der jüngeren Vergangenheit warf insbesondere Letztere aufgrund ihrer engen Verknüpfung mit dem neuen Transparenzregister wiederholt Fragen über die Zuständigkeit für eine originäre oder eine fehlerbeseitigende Listeneinreichung sowie deren genauen Rechtsfolgen auf. Im Ergebnis zeigt sich schließlich: Ein homogener Umgang mit offenbaren Unrichtigkeiten ist möglich und notwendig.Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
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Abhandlungen zum Deutschen und Europäischen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht 170
Lennart M. Werbeck studierte Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg sowie an der Universitetet i Bergen (Norwegen). Seine Erste juristische Prüfung legte er 2018 ab. Im Anschluss war er neben der Anfertigung seiner Dissertation als wissenschaftlicher Mitarbeiter in internationalen Wirtschaftskanzleien in Frankfurt a.M. und Hamburg tätig. Seit April 2020 ist Lennart M. Werbeck Rechtsreferendar am Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg. Schließlich folgte im Juli 2020 mit der durch Herrn Professor Dr. Jan Lieder, LL.M. (Harvard) betreuten Arbeit »Offenbare Unrichtigkeiten im Unternehmensrecht« die Promotion an der Albert-Ludwig-Universität Freiburg.
Inhaltsangabe
1. Prolog Problemstellung, Gegenstand und Ziele der Untersuchung - Gang der Untersuchung - Wert des Vergleichs für die Untersuchung
2. Offenbare Unrichtigkeiten als Herausforderungen für das geltende Recht im Allgemeinen Einführung - Prozessrecht als Ausgangspunkt der Untersuchung - Weitere Beseitigungsvorschriften als Ergänzungen des prozessualen Ausgangspunkts - Beurkundungsrecht als Vertiefung der Untersuchung - Fazit: Einheitlicher Umgang mit offenbaren Unrichtigkeiten in der deutschen Rechtsordnung
3. Offenbare Unrichtigkeiten im Kapitalgesellschaftsrecht im Besonderen Fehler und Beseitigungsmöglichkeiten beim Hauptversammlungsprotokoll - Fehler und Beseitigungsmöglichkeiten beim Aktienregister - Fehler und Beseitigungsmöglichkeiten bei der GmbH-Gesellschafterliste - Fazit: Im Recht der Verbände sind Gemeinsamkeiten und Unterschiede im Umgang mit offenbaren Unrichtigkeiten feststellbar
4. Homogener Umgang mit offenbaren Unrichtigkeiten in der Rechtsordnung Systembildung im Kapitalgesellschaftsrecht durch teilweise Übertragung prozessualer Grundsätze - Kriterien bei der Beseitigung von und dem Umgang mit offenbaren Unrichtigkeiten - Fazit: Einheitliche Behandlung ist möglich und notwendig
1. Prolog Problemstellung, Gegenstand und Ziele der Untersuchung - Gang der Untersuchung - Wert des Vergleichs für die Untersuchung
2. Offenbare Unrichtigkeiten als Herausforderungen für das geltende Recht im Allgemeinen Einführung - Prozessrecht als Ausgangspunkt der Untersuchung - Weitere Beseitigungsvorschriften als Ergänzungen des prozessualen Ausgangspunkts - Beurkundungsrecht als Vertiefung der Untersuchung - Fazit: Einheitlicher Umgang mit offenbaren Unrichtigkeiten in der deutschen Rechtsordnung
3. Offenbare Unrichtigkeiten im Kapitalgesellschaftsrecht im Besonderen Fehler und Beseitigungsmöglichkeiten beim Hauptversammlungsprotokoll - Fehler und Beseitigungsmöglichkeiten beim Aktienregister - Fehler und Beseitigungsmöglichkeiten bei der GmbH-Gesellschafterliste - Fazit: Im Recht der Verbände sind Gemeinsamkeiten und Unterschiede im Umgang mit offenbaren Unrichtigkeiten feststellbar
4. Homogener Umgang mit offenbaren Unrichtigkeiten in der Rechtsordnung Systembildung im Kapitalgesellschaftsrecht durch teilweise Übertragung prozessualer Grundsätze - Kriterien bei der Beseitigung von und dem Umgang mit offenbaren Unrichtigkeiten - Fazit: Einheitliche Behandlung ist möglich und notwendig
5. Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse
Literatur- und Stichwortverzeichnis
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