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Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,0, Hochschule Aalen (Master of Arts in Taxation), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Betriebsaufspaltung ist ein von der Finanzrechtsprechung seit 1938 entwickeltes Rechtsinstitut, welches gesetzlich nicht normiert ist. Die Betriebsaufspaltung wird in H 15.7 Abs. 4 EStH mit der Erfüllung von Tatbestandsmerkmalen definiert. Demnach ist diese vorliegend, wenn ein Unternehmen (Besitzunternehmen) eine wesentliche Betriebsgrundlage an eine gewerblich tätige Personen- oder Kapitalgesellschaft (Betriebsunternehmen) zur Nutzung…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,0, Hochschule Aalen (Master of Arts in Taxation), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Betriebsaufspaltung ist ein von der Finanzrechtsprechung seit 1938 entwickeltes Rechtsinstitut, welches gesetzlich nicht normiert ist. Die Betriebsaufspaltung wird in H 15.7 Abs. 4 EStH mit der Erfüllung von Tatbestandsmerkmalen definiert. Demnach ist diese vorliegend, wenn ein Unternehmen (Besitzunternehmen) eine wesentliche Betriebsgrundlage an eine gewerblich tätige Personen- oder Kapitalgesellschaft (Betriebsunternehmen) zur Nutzung überlässt (sachliche Verflechtung) und eine Person oder mehrere Personen (Personengruppe) sowohl das Besitzunternehmen als auch das Betriebsunternehmen in dem Sinne beherrschen, dass sie in der Lage sind, in beiden Unternehmen einen einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen durchzusetzen (personelle Verflechtung). Für eine mitunternehmerische Betriebs-aufspaltung muss sowohl das Besitz- als auch das Betriebsunternehmen eine Personengesellschaft sein. Aufgrund der personellen Verflechtung ist die mitunternehmerische Betriebsaufspaltung ein Spezialfall der Schwesterpersonengesellschaften. Mit dem BFH-Urteil vom 23.4.1996 wurde die bis dahin herrschende Rechtsprechung zur mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung aufgegeben. Seitdem hat das Rechtsinstitut der Betriebsaufspaltung Vorrang vor den Rechtsfolgen aus § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG bei der Betriebspersonengesellschaft. Dadurch kommt es zu einem Bilanzierungskonflikt der von der Besitz- an die Betriebsgesellschaft überlassenen Wirtschaftsgüter. Diese sind fortan als Betriebsvermögen des Besitzunternehmens zu bilanzieren. Welche weiteren Folgen sich für das Besitz- und Betriebsunternehmen sowie für deren Gesellschafter ergeben, wird in dieser Arbeit genauer betrachtet.

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Autorenporträt
Christian Müller, geb. 1989, ist seit 2015 im Bereich der Business Excellence bei der Siemens AG beschäftigt. Schon während seines Bachelorstudiums an der TU Berlin konnte er fundierte Kenntnisse des Qualitätsmanagements am Fraunhofer IPK erwerben. Hierbei untersuchte er wachsende Trends der Produktionstechnik, wie ¿Hybride Leistungsbündel¿ und technisches Risikomanagement, von denen einige Ergebnisse in der Qualitätsmanagement-Zeitschrift ¿QZ¿ veröffentlicht wurden. Seine Kenntnisse konnten im Qualitätsmanagement der Powertrain Serienfertigung bei der Daimler AG vertieft und angewandt werden. Hierbei arbeitete er u. a. an der kontinuierlichen Verbesserung von Prozess- und Produktionssystemen und betreute hinsichtlich dessen die Kunden und Lieferanten. Im Bereich der Business Excellence der Siemens AG arbeitet er heute an der ständigen Optimierung der Fehlervermeidung und der Geschäftsprozesse im Projektmanagement diverser Mobilitätslösungen. Parallel dazu vertieft er seine theoretischen Kenntnisse in einem Masterstudiengang der Produktionstechnik an der TU Berlin, wobei er sich auf Produktionsmanagement im weitesten Sinne spezialisiert hat.