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  • Format: PDF

Nach deutschem Familienrecht hat jedes Kind höchstens zwei Eltern. Trotzdem werden mehr und mehr Personen in die Zeugung und Erziehung von Kindern einbezogen: Samen-, Eizellen- und Embryonenspender, Leihmütter, Adoptiv- und Stiefeltern. Wer aber sind die Eltern eines Kindes und welche Rechte und Pflichten sollten wie viele von ihnen haben? Anne Sanders erörtert die verschiedenen tatsächlichen Verbindungen zwischen Eltern und Kindern, wie die genetische Abstammung, die Schwangerschaft, die Zeugung und die soziale Eltern-Kind-Beziehung, die das Verfassungs- und Familienrecht zum Anknüpfungspunkt…mehr

  • Geräte: PC
  • mit Kopierschutz
  • eBook Hilfe
  • Größe: 5.68MB
  • FamilySharing(5)
Produktbeschreibung
Nach deutschem Familienrecht hat jedes Kind höchstens zwei Eltern. Trotzdem werden mehr und mehr Personen in die Zeugung und Erziehung von Kindern einbezogen: Samen-, Eizellen- und Embryonenspender, Leihmütter, Adoptiv- und Stiefeltern. Wer aber sind die Eltern eines Kindes und welche Rechte und Pflichten sollten wie viele von ihnen haben? Anne Sanders erörtert die verschiedenen tatsächlichen Verbindungen zwischen Eltern und Kindern, wie die genetische Abstammung, die Schwangerschaft, die Zeugung und die soziale Eltern-Kind-Beziehung, die das Verfassungs- und Familienrecht zum Anknüpfungspunkt von Rechten und Pflichten machen. Diese Verbindungen werden vor dem Hintergrund der Entwicklung des Abstammungs- und Sorgerechts, der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des EGMR, sowie der aktuellen Diskussion zur Grundlage eines neuen Konzepts der Elternschaft gemacht. Dieses ermöglicht die verfassungsrechtliche Analyse und familienrechtliche Ausgestaltung sowohl von traditionellen Zwei-Elternverhältnissen als auch von komplizierten Fällen der Mehrelternschaft, an denen mehr als sieben Personen beteiligt sein können. Die Arbeit wurde mit dem Helmut von Schippel Preis 2018 der Deutschen Notarrechtlichen Vereinigung ausgezeichnet. Geboren 1977; Studium der Rechtswissenschaften in Berlin; Wiss. Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und europäische Privatrechtsentwicklung an der Universität zu Köln; Promotionsstipendiatin der Studienstiftung des deutschen Volkes; Masterstudium an der University of Oxford, Brasenose College; Referendariat im OLG Bezirk Köln mit Stationen an der Europäischen Kommission, Brüssel, und der Law Commission for England and Wales, London; Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesverfassungsgericht; Mitglied des Jungen Kollegs der Nordrhein-Westfälischen Akademie der Wissenschaften und der Künste; 2013-17 Juniorprofessorin an der Universität Bonn; seit 2014 regelmäßig Expertin für Fragen richterlicher Arbeit und Unabhängigkeit beim Europarat; seit 2018 Professorin an der Universität Bielefeld.

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Autorenporträt
Geboren 1977; Studium der Rechtswissenschaften in Berlin; Wiss. Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und europäische Privatrechtsentwicklung an der Universität zu Köln; Promotionsstipendiatin der Studienstiftung des deutschen Volkes; Masterstudium an der University of Oxford, Brasenose College; Referendariat im OLG Bezirk Köln mit Stationen an der Europäischen Kommission, Brüssel, und der Law Commission for England and Wales, London; Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesverfassungsgericht; Mitglied des Jungen Kollegs der Nordrhein-Westfälischen Akademie der Wissenschaften und der Künste; 2013-17 Juniorprofessorin an der Universität Bonn; seit 2014 regelmäßig Expertin für Fragen richterlicher Arbeit und Unabhängigkeit beim Europarat; seit 2018 Professorin an der Universität Bielefeld.