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Diplomarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 1, , Veranstaltung: Diplomarbeit, Sprache: Deutsch, Abstract: Die persönliche Freiheit des Menschen ist ein bedingungslos schützenswertes Gut. Besonders Menschen, welche aufgrund ihrer psychischen und physischen Verfassung nicht in der Lage sind, sich selbst gegen entsprechende Eingriffe zu wehren, bedürfen eines besonderen Schutzes. Künstliche Ernährung als segenreiche Erfindung für Menschen, welche auf natürliche Art und Weise keine (ausreichende) Ernährung mehr zu sich nehmen können und ansonsten verhungern würden, exakt…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 1, , Veranstaltung: Diplomarbeit, Sprache: Deutsch, Abstract: Die persönliche Freiheit des Menschen ist ein bedingungslos schützenswertes Gut. Besonders Menschen, welche aufgrund ihrer psychischen und physischen Verfassung nicht in der Lage sind, sich selbst gegen entsprechende Eingriffe zu wehren, bedürfen eines besonderen Schutzes. Künstliche Ernährung als segenreiche Erfindung für Menschen, welche auf natürliche Art und Weise keine (ausreichende) Ernährung mehr zu sich nehmen können und ansonsten verhungern würden, exakt das ist jenes Bild, welches in der medizinischen Fachwelt gerne wahrgenommen wird. Die andere Seite wird aber verschwiegen, bestenfalls in populärmedizinischer Literatur erwähnt. Nämlich jene Tatsache, dass künstliche Ernährung, besonders in Altenheimen mit Mangel an Pflegepersonal, oft als "Sparmaßnahme" eingesetzt wird. Rechtliche Mittel, mit welchen sich die Patienten selbst oder deren Angehörige zur Wehr setzen können, werden aber selten bis nie ausführlich und nachvollziehbar in populärmedizinischen Büchern erwähnt. Ich will nun mit diesem Werk diese Lücke schließen und in einfacher Weise, aber doch problemlösungsorientiert und mit Hilfe von Tabellen sehr anschaulich darstellen, dass es einfache (Rechts)Mittel im Vorfeld, aber auch in der akuten Situation gibt, um das so schützenswerte Gut der persönlichen Freiheit wahren zu können. Ich handle dabei keine ausgefallenen Probleme ab, sondern zeige die Grundlinie auf. Die Darstellung der Problemlösung stützt sich dabei auf die herrschende Lehrmeinung und die Rechtsprechung der letzten Jahre.