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Fragen der Einheit oder Vielheit im Konzernrecht stellen sich nicht nur aus gesellschaftsrechtlicher, sondern auch aus kartellrechtlicher Sicht. Anders als das vom Trennungsgrundsatz geprägte Gesellschaftsrecht hebt das Kartellrecht vor dem Hintergrund des dort geltenden wirtschaftlichen Unternehmensbegriffs auf die konzernrechtliche Einheit aller Konzerngesellschaften und eine Zurechnung im Konzern ab. Insbesondere im Recht der Kartellordnungswidrigkeiten lässt sich seit der 7. GWB-Novelle jedoch ein deutlich erkennbarer Bruch mit den Grundsätzen und der Systematik des nationalen…mehr

Produktbeschreibung
Fragen der Einheit oder Vielheit im Konzernrecht stellen sich nicht nur aus gesellschaftsrechtlicher, sondern auch aus kartellrechtlicher Sicht. Anders als das vom Trennungsgrundsatz geprägte Gesellschaftsrecht hebt das Kartellrecht vor dem Hintergrund des dort geltenden wirtschaftlichen Unternehmensbegriffs auf die konzernrechtliche Einheit aller Konzerngesellschaften und eine Zurechnung im Konzern ab. Insbesondere im Recht der Kartellordnungswidrigkeiten lässt sich seit der 7. GWB-Novelle jedoch ein deutlich erkennbarer Bruch mit den Grundsätzen und der Systematik des nationalen Ordnungswidrigkeitenrechts feststellen. Die Angleichung der deutschen an die europäische Kartellrechtspraxis durch Einführung der

81 Abs. 4 Satz 2 und 3 GWB wurde für den Preis großer Rechtsunsicherheit und dem weit verbreiteten Vorwurf der Verfassungswidrigkeit der Norm erkauft. Die hiermit im Zusammenhang stehenden Fragen der Zurechnung und Haftung im Konzern bei Bußgeldbescheiden gegen verbundene Unternehmen sind Gegenstand dieser Arbeit. Sie wendet sich daher insbesondere an den forensisch und beratend tätigen Kartellanwalt.