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Der Autor verbindet in seiner Untersuchung zwei der wichtigsten Problemkomplexe eines zukünftigen Strafrechts miteinander: die Frage nach der verfassten Personenmehrheit als einem tauglichen Straftäter und die Frage nach neuen Inkriminierungen in komplexen Zusammenhängen der modernen Gesellschaft. Damit wird die in der Strafrechtsdogmatik bisher vernachlässigte kollektive Dimension der menschlichen Existenz in den Mittelpunkt der Arbeit gerückt. Der Verfasser versucht, deren sachlogische Strukturen für das Strafrecht aufzuarbeiten. Das dogmatische Fundament für die weiteren Betrachtungen ist,…mehr

Produktbeschreibung
Der Autor verbindet in seiner Untersuchung zwei der wichtigsten Problemkomplexe eines zukünftigen Strafrechts miteinander: die Frage nach der verfassten Personenmehrheit als einem tauglichen Straftäter und die Frage nach neuen Inkriminierungen in komplexen Zusammenhängen der modernen Gesellschaft. Damit wird die in der Strafrechtsdogmatik bisher vernachlässigte kollektive Dimension der menschlichen Existenz in den Mittelpunkt der Arbeit gerückt. Der Verfasser versucht, deren sachlogische Strukturen für das Strafrecht aufzuarbeiten. Das dogmatische Fundament für die weiteren Betrachtungen ist, in Anlehnung u. a. an die Wolff-Schule, der Gedanke des Rechts und Strafrechts als Ermöglichung und Sicherung der freiheitlichen Grundlagen unserer Gesellschaft.

Im ersten Hauptteil der Arbeit macht Christian Kohlhoff den freiheitsgesetzlichen Gedanken zur Abgrenzung bestimmter Wettbewerbsbeschränkungen als Kriminalstraftaten von den übrigen Kartelldelikten als schlichten Ordnungswidrigkeiten fruchtbar. Nach einer Aufarbeitung derjenigen Teile des Strafrechts de lege lata, die sich bereits mit Personenmehrheiten beschäftigen (mittelbare Täterschaft und Mittäterschaft), und der Identifikation der strafrechtlichen Schuld als konstitutivem Moment der Strafe stellt er im zweiten Teil der Arbeit die Kollektivsubjekte als Mitkonstituenten der Rechtsordnung neben den individuellen Menschen vor. Im Ergebnis wird die allgemeine strafrechtliche Schuld (individuelle wie kollektive) im Verschuldensprozess bis (einschließlich) zur Tat erkannt. Dies erlaubt die Perspektive auf ein Strafrecht, das trotz echter Integration des kollektiven Moments nicht den primären Bezug zum einzelnen Menschen und seiner Würde verloren hat. Abschließend entwirft der Autor einen Modell-Paragraphen für ein Kollektivstrafrecht und gibt einen Ausblick auf die Internationalisierung der behandelten Problemkomplexe.