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Der Schutz vor Verwechslungen ist ein Kernelement des Markenrechts und war bereits Gegenstand einer Vielzahl höchstgerichtlicher Entscheidungen. Nach bislang in Deutschland herrschender Auffassung ist zur Bestimmung des Schutzumfangs alleine die ältere Marke in ihrer eingetragenen Form maßgeblich und es sollten - auch auf Seiten des konfligierenden jüngeren Zeichens - äußere Umstände der Benutzung außer Betracht bleiben, welche die Verwechslungsgefahr beeinflussen könnten. Vor diesem Hintergrund untersucht Steffen Reinhard neuere Entscheidungen des EuGH, die Zweifel an dieser Ansicht aufkommen…mehr

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Produktbeschreibung
Der Schutz vor Verwechslungen ist ein Kernelement des Markenrechts und war bereits Gegenstand einer Vielzahl höchstgerichtlicher Entscheidungen. Nach bislang in Deutschland herrschender Auffassung ist zur Bestimmung des Schutzumfangs alleine die ältere Marke in ihrer eingetragenen Form maßgeblich und es sollten - auch auf Seiten des konfligierenden jüngeren Zeichens - äußere Umstände der Benutzung außer Betracht bleiben, welche die Verwechslungsgefahr beeinflussen könnten. Vor diesem Hintergrund untersucht Steffen Reinhard neuere Entscheidungen des EuGH, die Zweifel an dieser Ansicht aufkommen lassen, und entwirft hierzu einen eigenständigen Lösungsansatz. Zur Unterstützung seiner These betrachtet der Autor die Problematik nicht nur aus deutscher Sicht, sondern wirft auch einen Blick auf andere ausgewählte europäische Rechtsordnungen. Geboren 1984; Diplom-Wirtschaftsinformatiker; Studium der Rechtswissenschaften und Begleitstudium im Europäischen Recht an der Universität Würzburg; Referendariat im Bezirk des OLG Bamberg; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht an der Universität Würzburg; 2019 Promotion; Rechtsanwalt in Bad Mergentheim.

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Autorenporträt
Geboren 1984; Diplom-Wirtschaftsinformatiker; Studium der Rechtswissenschaften und Begleitstudium im Europäischen Recht an der Universität Würzburg; Referendariat im Bezirk des OLG Bamberg; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht an der Universität Würzburg; 2019 Promotion; Rechtsanwalt in Bad Mergentheim.